Naturschutzbeirat beeinsprucht Gas-Dampf-Kraftwerk
Der Kärntner Naturschutzbeirat erhebt Einspruch gegen das in Klagenfurt geplante Gas-Dampfkraftwerk (GDK). Der positive UVP-Bescheid sei "in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar", lautet die Begründung.

Foto © Kleine Zeitung/WeichselbraunAktenberge im UVP-Verfahren
Der Kärntner Naturschutzbeirat erhebt Einspruch gegen das in Klagenfurt geplante Gas-Dampfkraftwerk (GDK). Das gab Naturschutzreferent LHStv. Uwe Scheuch (FPK) am Dienstag in einer Aussendung bekannt. Der positive UVP-Bescheid sei "in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar", so die Begründung für den Einspruch.
300 Millionen Euro Kosten
Mitte September hatte die Kärntner Landesregierung den positiven Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung einstimmig gebilligt, nach viereinhalb Jahren Verfahrensdauer. Fünf Millionen Euro hat das UVP-Verfahren gekostet, in dessen Verlauf die Gegner vor allem eine Erhöhung der Zahl der Nebeltage im Klagenfurter Becken sowie eine höhere Luftbelastung geltend gemacht hatten. Der Projektbetreiber, due Kraftwerkserrichtungs- und -betriebs GmbH (KEG), will um rund 330 Mio. Euro im Osten Klagenfurts ein Kraftwerk errichten, das 400 Megawatt Strom und 200 MW Fernwärme liefern soll. Hinter dem Projekt steckt der Verbund, der sich zur Hälfte an der Energie-Tochter der Klagenfurter Stadtwerke beteiligt hat.
Die Stadt braucht das Projekt, weil das derzeitige Fernheizkraftwerk, das noch mit Schweröl betrieben wird, spätestens 2015 endgültig außer Betrieb genommen werden muss, der Verbund braucht den Strom, um das Nord-Süd-Gefälle bei der Stromerzeugung in Österreich auszugleichen.
Schwerwiegende Mängel
Der mehrere 100 Seiten umfassende Bescheid enthält fast 300 Auflagen, welche die Errichter einhalten müssen. Dem Naturschutzbeirat des Landes war das - wie auch den Gemeinden Ebenthal und Magdalensberg, die ebenfalls Einspruch erhoben haben, zu wenig. Scheuch selbst meinte, er könne die Bedenken des Beirats nicht teilen, akzeptiere aber den mehrheitlich gefassten Beschluss.
Angezweifelt wird vom Beirat unter anderem die Beweiswürdigung der UVP-Behörde bei der Abschätzung von möglichen zusätzlichen Nebeltagen durch den emittierten Wasserdampf des GDK. Bei der Bildung von Stickstoffdioxid vermutet der Beirat höhere Konzentrationen als von der Behörde festgeschrieben. Als nicht plausibel bezeichnet werden auch die Ausführungen und Ergebnisse im Bereich Umweltmedizin in Bezug auf einen vorbeugenden Gesundheitsschutz. Beim Punkt Landschaftsbild werden ebenfalls schwerwiegende Mängel geortet.










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