Haft für Dieb in Seniorenheim
Seniorenhelfer stahl einer Pensionistin in Pflegeheim Sparbücher mit 300.000 Euro Einlage. Die Sparbücher landeten im Rotlichtmilieu. Der Angeklagte wurde zu 24 Monaten verurteilt. Davon werden 16 Monate bedingt nachgesehen.

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Nach und nach kamen am Freitag viele Geständnisse im Prozess gegen einen 39-jährigen Klagenfurter, der eine jetzt 92-jährige Pensionistin bestohlen hat. Vor drei Jahren arbeitete der damals Kokainsüchtige in einem Klagenfurter Seniorenheim. "Beim Putzen fand ich drei Sparbücher und steckte sie ein, nachdem ich gesehen hatte, wie viel Geld darauf war", erklärte der mittlerweile als Kellner beschäftigte Mann.
Größe im Rotlichtmilieu
Mehr als 300.000 Euro waren auf den drei Sparbüchern aufgebucht. In einem steckte ein Zettel mit dem Namen "Adolf". Zwei Sparbücher gab der Mann einem bis dato Unbekannten zur weiteren Verwendung. Der wies einen Grazer (60) an, mit dem geborgten Pass eines Villachers (51) den Versuch zu wagen, mittels Umbuchung auf ein neues Konto an das Geld zu kommen. Der Villacher, der 20 Vorstrafen aufweist, nannte den Namen des Unbekannten, obwohl dieser ihn bedroht hatte. Er habe wegen seiner Zuckerkrankheit nur noch wenige Jahre zu leben und wolle reinen Tisch machen. Es soll sich um eine bekannte Größe im Kärntner Rotlichtmilieu handeln. Auch ein Wiener Unterweltkönig soll in die Sache verwickelt sein. Diese Verfahren wurden ausgegliedert.
Das kleinere Sparbuch gab der ehemalige Seniorenhelfer im Beisein seines Bruders dessen damaliger Freundin (26). Sie und ihre Bekannte (25) wollten eine Vermittlungsprovision kassieren. Sie scheiterten aber dabei, mit dem vermeintlichen Losungswort "Adolf" in zwei Banken Geld abzuheben. Beide Klagenfurterinnen sind wegen eines Raubüberfalles in Haft, kommen aber in Kürze frei. Zum damaligen Zeitpunkt waren sie kokainabhängig. Von einer zusätzlichen Haftstrafe wegen versuchten schweren Betruges sahen Richter Gerhard Pöllinger und die Schöffen ab. Der Angeklagte wurde wegen Urkundenunterdrückung und versuchter Bestimmung zum schweren Betrug zu 24 Monaten verurteilt. Davon werden 16 Monate bedingt nachgesehen. Der Mann erbat sich drei Tage Bedenkzeit.














