Grundwehrdiener "schwänzte“ monatelang
Wegen unerlaubter Abwesenheit nach dem Militärstrafgesetz und Desertion ist ein 20 Jahre alter Grundwehrdiener am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

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Eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten hat gestern am Landesgericht Klagenfurt ein 19-jähriger Grundwehrdiener aus Klagenfurt ausgefasst. Verurteilt wurde er von Richter Alfred Pasterk wegen unerlaubter Abwesenheit vom Bundesheer und Desertion.
"Ein bisschen blöd"
Eingerückt ist der junge Mann am 3. August 2009. Ab 12. September 2009 war er in der Lendorf- Kaserne der Betriebsversorgungsstelle zugeteilt, sprich, er musste Küchendienst versehen. Was, wie er dem Richter mitteilte, "ein bisschen blöd war". Wohl nicht nur ein bisschen, denn am 31. Oktober um fünf Uhr früh verließ der 19-Jährige die Kaserne und ward für sechs Monate nicht mehr gesehen. Am 30. April rückte er dann freiwillig wieder ein. "War Ihnen nicht klar, dass Sie nicht einfach der Truppe fernbleiben können?", wollte Richter Pasterk wissen. "Doch. Und ich hab dann auch gedacht, ich muss es durchziehen und den Grundwehrdienst hinter mich bringen." "Im März waren Sie in Bangladesch. Aber was haben Sie zwischen Oktober und März gemacht?", fragte der Richter weiter. "Da bin ich wegen meiner Freundin zu Hause geblieben. Aber ich habe immer gedacht, irgendwann gehe ich wieder zurück", antwortete der Grundwehrdiener.
Lange hat er es auch diesmal nicht ausgehalten. Seit 18. Mai hat er die Kaserne nicht von innen gesehen. "Wenn Sie jetzt nicht auf direktem Wege zurück in die Kaserne gehen, wird die bedingte Strafe widerrufen. Dann gehen Sie für zehn Monate ins Gefängnis", mahnte der Richter nach der Urteilsverkündung. "Dass jemand desertiert oder mehrere Tage unerlaubt fernbleibt, kommt selten vor", sagt Heeressprecher Helmut Sadnikar. Er erinnere sich an Einzelfälle. Beim Einrücken würden die jungen Männer über ihre Rechte und Pflichten informiert. "Wenn sich jemand nicht an die Vorschriften hält, gibt es zuerst ein Gespräch. Kommt es öfter vor, gibt es Maßnahmen wie Ausgangsverbote. Desertiert jemand, ist das aber eine gerichtlich strafbare Handlung und wir müssen Anzeige erstatten", erklärt Sadnikar.













