Eisernes Urteil: Geld für gestohlenes Rad
Triathlon-Profi Günther Mirnig hat den Prozess gegen Ironman-Veranstalter Triangle gewonnen und damit 8869 Euro. Berufung wahrscheinlich.

Foto © HolzerDie Fahrräder der "Eisernen", die in der Wechselzone stehen, sind mehr als elf Millionen Euro wert
Im gerichtlichen Wettkampf der "Eisernen" gibt es einen vorläufigen Sieger: Triathlon-Profi Günther Mirnig. Laut Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt muss Ironman-Veranstalter Triangle ihm 8869 Euro zahlen. Und zwar als Ersatz für sein wertvolles Fahrrad, das beim Ironman 2009 aus der Wechselzone verschwunden ist. Versicherung hat Triangle für solche Fälle keine.
Laut Mirnigs Anwalt Herwig Hasslacher hält das Gericht im Urteil "nicht mit Kritik am Veranstalter zurück". Von "grober Fahrlässigkeit" und "Vernachlässigung der vertraglichen Versicherungspflicht" sei die Rede. Der Veranstalter habe versucht, "das Risiko der Verwahrung der Räder auf die Athleten abzuwälzen". Tatsächlich unterschreiben die "Eisernen" eine Erklärung, in der steht, dass der Veranstalter die Haftung nicht übernimmt. Triathleten haben vor Gericht aber ausgesagt, dass beim Check-in alles so schnell gehe, dass man keine Zeit habe, sich diese genau durchzulesen. Vielmehr habe es geheißen, das Rad sei bis 12 Uhr des Folgetages abzuholen, da sonst keine Haftung übernommen werde. Das habe man so interpretiert, dass der Veranstalter hafte. Auch sei den Athleten, so Hasslacher, signalisiert worden, dass die größtmögliche Sicherheit gegeben sei - unter anderem durch Videokameras. Im Urteil werde besonders darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen nur um Attrappen handelte.
Das Urteil könnte, so Hasslacher, Grundlage für weitere Klagen sein, sollten auch beim diesjährigen Ironman Räder wegkommen. Und mit den mehr als 2000 Stück stehen in der Wechselzone immerhin mehr als elf Millionen Euro herum. Wird der Veranstalter etwas ändern? "Wir werden die Sicherheitsvorkehrungen noch verstärken und die Athleten offensiv auf die Haftungsfrage hinweisen", sagt Marketing-Chefin Angela Pribernig. Auch bemühe man sich weiter um eine Versicherung für die Räder. Bisher sei keine bereit gewesen, das Risiko zu übernehmen.
Vor Gericht könnte der Kampf in die zweite Runde gehen: "Ich werde empfehlen, zu berufen. Das Gericht muss klären, welche Maßnahmen für ausreichende Sicherheit notwendig sind", so Anwalt Michael Schwingl.
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Sieg für Günther Mirnig am Bezirksgericht KlagenfurtFoto © Kuess










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