Täter verurteilte sich zum Tode
Jener 24-Jährige, der einen Familienvater mit einer Schneestange verprügelt hatte, erhängte sich in der Zelle. Das Opfer ringt weiterhin mit Tod.

Foto © Kleine Zeitung/Helmuth Weichselbraun
Ein amtsbekannter Klagenfurter prügelte Freitagnacht vor einer Diskothek mit einer Schneestange einen Familienvater ins Koma. Der mutmaßliche Täter konnte mit seiner Schuld nicht mehr weiterleben. Er erhängte sich mit einem Gürtel in seiner Zelle. Der Zustand des Opfers hatte sich in der Nacht von Montag auf Dienstag deutlich verschlechtert. Auf Nachfrage der Kleinen Zeitung DIGITAL Mittwochmittag erklärte Peter Lind, der medizinische Direktor des LKH Klagenfurt: "Der Zustand des Opfers ist unverändert. Es ist keine weitere Verschlechterung eingetreten." Allerdings auch keine Besserung. Und so ringt der 29-Jährige weiter mit dem Tod.
Nach seiner Verhaftung am Freitag wurde der einschlägig vorbestrafte 24-Jährige bis spät in die Nacht verhört. Anschließend überstellte man ihn in die Justizanstalt. "Sofort nach der Einlieferung wurde der Mann auf eine mögliche Selbstgefährdung getestet", sagt Alfred Steinacher von der Vollzugsdirektion in Wien. Nachdem eine solche bei dem 24-Jährigen festgestellt wurde, überstellte man ihn in die psychiatrische Abteilung des LKH Klagenfurt.
Dort wurde er begutachtet und erhielt Medikamente. "Nachdem er 1,5 Tage unauffällig war, brachte man ihn am Sonntag in die Justizanstalt zurück", so Steinacher. Laut Anstaltsleiter Peter Bevc wurde der weiterhin als suizidgefährdet angesehene 24-Jährige sogar in einen "Listenerhaftraum" untergebracht. "Listener" sind ausgesuchte Insassen, die geeignet erscheinen, Mitgefangene vor allem durch Gespräche in akuten Krisen zu unterstützen. In diesem Fall gelang dies aber nicht: Als der "Listener" Montag Früh erwachte, entdeckte er auf der Toilette die Leiche des 24-Jährigen. Er hatte sich mit seinem Gürtel das Leben genommen.
Kein Fehlverhalten
Viele stellten sich daraufhin die Frage: Warum darf ein suizidgefährdeter Häftling einen Gürtel bei sich haben? Ein Untersuchungshäftling darf alle Gegenstände, die er für den Alltag benötigt, mit in die Zelle nehmen - darunter auch eigene Bekleidung, Fernseher, Kaffeemaschine, Radio und eben auch einen Gürtel. "Es liegt diesbezüglich kein Fehlverhalten der Justizanstalt vor", sagt Steinacher. "Wenn jemand vor hat, sich umzubringen, kann man dies schwer verhindern." Pro Jahr nehmen sich österreichweit rund zehn Häftlinge in ihren Zellen das Leben.
Während sich der Täter selbst zu Tode verurteilte, kämpft sein Opfer ums Überleben. Peter Lind, der medizinische Direktor des LKH Klagenfurt, sagte: "Der Zustand des Patienten hat sich verschlechtert, ist akut lebensbedrohlich. Der Hirndruck ist so hoch, dass nicht einmal ein Umlagern möglich ist."













