Asylheim-Brand: 14 Opfer klagen an
Flüchtlingsreferent steht am 3. März vor Gericht.

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Zu einem spektakulären Prozess kommt es am 3. März am Landesgericht Klagenfurt: Im Fall des Asylheim-Brandes in der Flatschacher Straße in Klagenfurt müssen sich der Kärntner Flüchtlingsreferent Gernot Steiner und der Heimbetreiber, ein Bauunternehmer aus Klagenfurt, wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor dem Richter verantworten. Dem Strafverfahren haben sich die Frau des bei dem Brandes getöteten Asylwerbers, seine vier kleinen Kinder sowie weitere neun Asylwerber angeschlossen. Sie werden von Rechtsanwalt Farhad Paya vertreten. Die Opfer werden Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche in einer beträchtlichen Höhe fordern. Den Beschuldigten droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.













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