Wenn Politiker zu Wirten werden
"Verstadtlichung" heißt das neue Zauberwort in der Krise. Wenn Unternehmen nicht mehr laufen, tritt immer öfter die öffentliche Hand als Retter in der Not auf.

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Wo sind die Grenzen unternehmerischen Handelns von Kommunen? Eine komplizierte Frage, die man auch einfacher stellen kann: Soll sich die Landeshauptstadt Klagenfurt an der Bäckerei Legat beteiligen? Und ist es in Ordnung, dass die Stadt St.Veit zwei Hotels besitzt und nun auch mehrere gastronomische Lokale betreibt?
"Wenn man die Frage nicht näher differenziert, muss ein klares Nein die Antwort sein", sagt Volkswirt Gottfried Haber. "Denn was soll die öffentliche Hand besser können, als ein privater Geschäftsmann?" Guntram Jilka, Geschäftsführer der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer vertritt eine ähnliche Ansicht. "Unternehmen sollen von Privaten bewirtschaftet werden!" Wenn sich Gemeinden gastronomisch versuchen, würde "eine Vollkostenrechnung fehlen und nicht alle Belastungen aufscheinen". Verständnis hat der Sprecher der Wirte allerdings dann, wenn die Kommune etwa ein Hallenbad übernimmt, das keine Gewinne abwirft: "Dann hat sie das Ziel einer Sozialleistung vor Augen."
Eine Einschränkung, die auch Haber gelten lässt. "Bei Leuchtturmprojekten macht es Sinn, dass die öffentliche Hand zu Beginn auch Risikokapital setzt und auch in der Krise ist ein kurzfristiges aufstocken des Eigenkapitals vertretbar." Wichtig sei es aber, dass bei einem Einstieg gleichzeitig bereits ein Rückzugsszenario skizziert werde. "Denn wenn eine Firma langfristig nicht ohne öffentliche Gelder auskommt, macht es auch keinen Sinn, sie kurzfristig zu unterstützen." Egal ob man nur monetär als Beteiligter aushilft, oder als Betreiber auftritt.
Kaum Einfluss des Landes
Dass die Gemeinden grundsätzlich das Recht haben privatwirtschaftlich tätig zu werden, steht außer Frage - gilt aber nicht unumschränkt. "Wenn eine Gemeinde ein Unternehmen gründet, wird der Gesellschaftervertrag auf die zu erwartende Wirtschaftlichkeit prüft", sagt Franz Sturm, Leiter der Gemeindeabteilung. Dabei komme es immer wieder vor, dass Vertragspunkte abgeändert werden. Sturm: "Viele Antragsteller haben ihr Vorhaben daraufhin schon ad acta gelegt."
Laut Statistik gibt es in Kärnten rund 100 gemeindeeigene Unternehmen in 60 Kommunen. Bei zwei Dritteln davon handelt es sich im Immobilienfirmen, die es den Gemeinden wegen des Vorsteuerabzuges ermöglichen, öffentliche Bauten um 15 Prozent billiger zu errichten. Eingriffsmöglichkeiten gibt es nach der Gründung für das Land keine mehr. Sturm: "Dazu ist die Autonomie der Kommunen zu groß."












