Strafzettel zurückgeholt: Airport-Polizist verurteilt
3600 Euro Geldstrafe wird wohl rechtskräftig.
Weil vier Autos ohne Parkscheibe in der Flughafen-Parkzone standen, stellte ein Polizist im Mai vier Strafzettel aus. Die Übeltäter hatten schon bezahlt, als ein Kollege den Polizisten darauf hinwies, dass einer der Falschparker der Sohn eines anderen Polizisten sei.
Gewissensbisse. "Ich hätte es nicht mit meinen Gewissen vereinbaren können, den Sohn eines Freundes zu bestrafen", erklärte der Polizist gestern vor Gericht in seinem Amtsmissbrauch-Prozess. Der Polizist hatte dem Kollegensohn die 20 Euro zurückgegeben und den Strafzettel mit der Notiz "Verschrieben" für nichtig erklärt.
Mindeststrafe. Das hätte er nicht tun dürfen - da waren sich Richterin Michaela Sanin, Schöffen, Staatsanwalt Helmut Jamnig, Verteidiger Gerhard Kucher und der Angeklagte einig. Dessen Geständnis "Mea culpa!" und seine Unbescholtenheit trugen ihm die Mindeststrafe ein: 3600 Euro Geldstrafe oder 90 Tage Haft. Er nahm an. Weil auch der Staatsanwalt akzeptieren will, wird das Urteil in drei Tagen rechtskräftig. Danach erwartet den Verurteilten ein Disziplinarverfahren.














