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Zuletzt aktualisiert: 11.10.2008 um 05:10 Uhr

Alarm in Villa: Polizei verrechnet den Einsatz

Weil nachts in ihrem Wohnhaus die Alarmanlage anschlug, rief eine Klagenfurter Mutter die Polizei. Diese ließ auf sich warten. Fehlalarm kostete dann auch noch 72 Euro.

Was macht eine Mutter mit zwei kleinen Kindern wenn in ihrem Wohnhaus nachts die Alarmanlage anschlägt? Weil sie Angst vor einem Einbrecher hat, verständigt sie die Polizei. Einer Klagenfurterin (41) kostete dies jedoch nicht nur 72 Euro, sondern auch Nerven...

Alarmanlage schlug an. Als am 25. September um 2.48 Uhr in ihrem Haus am Kreuzbergl die Alarmanlage anschlug, fiel eine zweifache Mutter aus allen Wolken. Sie wählte sofort den Polizei-Notruf 133. "Du denkst, da bekommst du rasch Hilfe", sagt sie. Weit gefehlt: Zuerst einmal dauerte es, bis jemand das Telefon abnahm. Dann fragte der Polizeibeamte forsch, warum sie bei ihm gelandet sei. Anschießend fertigte er die aufgeregte Anruferin mit den Worten ab: "Ich habe keinen Einsatzwagen, rufen S' später noch einmal an." Als die Frau kurz danach noch einmal anrief, begrüßte er sie mit den Worten: "Sie schon wieder."

Warten auf Hilfe. Doch dann schickte der Beamte ihr endlich einen Polizeiwagen vorbei. Wertvolle Zeit - im Falle des Falles eventuell einen Einbrecher zu erwischen - war verstrichen. Rund 15 Minuten später (!) stand der Wagen dann vor dem Haus. Die Polizeibeamten sahen sich überall um. Zum Glück konnten weder ein Einbrecher noch Einbruchsspuren entdeckt werden.

72 Euro. Bevor sich die Polizeibeamten verabschiedeten, drückten sie der Frau noch einen Erlagschein in Höhe von 72,67 Euro in die Hand - wegen der Alarmauslösung. Die Verwunderung darüber war groß: Die Klagenfurterin hat nämlich eine Alarmanlage (drei Bewegungsmelder im Haus), die weder mit der Polizei noch mit einem Wachdienst verbunden ist. Die Alarmanlage schlägt nur auf ihrem persönlichen Handy Alarm. Zudem hat sie den Polizei-Notruf betätigt. Die Betroffene: "Eine Frau, die alleine mit ihren Kindern zu Hause ist, Angst hat und Hilfe braucht - und dafür muss ich zahlen? Was mache ich beim nächsten Mal?"

Erklärung der Polizei. Die Polizei erklärt, warum die Verrechnung des Einsatzes rechtens ist: Jeder Fehlalarm von einer Alarmanlage (egal ob bei einem Auto, in einem Haus oder einer Firma) ist kostenpflichtig. Auch wenn zum Beispiel der Nachbar oder ein Wachdienst anruft.

Ausnahme. "Eine Ausnahme gibt es nur bei tatsächlicher Gefährdung für das Eigentum, dass heißt bei einem Einbruch oder einem Einbruchsversuch", sagt Oberst Wolfgang Gabrutsch, Leiter der Organisations- und Einsatzabteilung im Landespolizeikommando Kärnten. Laut Sicherheitsgebührenverordnung muss die Polizei für ihren Einsatz in diesen Fällen 72,67 Euro verrechnen.

Bedauern. Die Polizei bedauert jedoch die Vorgangsweise am Notruf-Telefon - und spricht von einer "Fehlleistung eines Einzelnen". Auch wenn alles seine gesetzliche Ordnung hat, ein bittere Beigeschmack bleibt trotzdem...

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Fehlalarm

Laut Polizei ist jeder Fehlalarm, egal durch was dieser ausge-löst wurde (z.B. technisches Gebrechen, Stromschwan-kungen, Blitzschlag), kosten-flichtig. Die Sicherheitsge-bührenverordnung unter-scheidet auch nicht, auf welche Weise die Polizei von einem Fehlalarm erfährt. Das heißt, auch wenn ein Nachbar Alarm schlägt, muss gezahlt werden. Das gilt auch für Auto-Alarmanlagen. Kostenpunkt: 72,67 Euro.

Noch teurer

Fehlalarme bei Alarmanlagen, die auf den Notruf aufgeschalten sind oder direkt mit der Polizei verbunden sind, kosten 109,01 Euro. Anlagen, die ohne Wissen der Exekutive auf den Notruf aufgeschalten wurden, kosten 181,68 Euro.

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