Tilly gegen Franz: Zurück zum Start
Höchstgericht bestätigt: Tillys Klage gegen Naturschützer ist zulässig.

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Forstwirt und Unternehmer Hans Tilly ist bester Laune. Seit 2007 läuft seine Klage gegen Naturschutzbeirat-Mitglied Wilfried Franz. Der hatte von "wilden Schlägerungen" und "gewinnbringender Verwertung von 80 Prozent des Waldes" auf Tillys naturgeschütztem Gut Walterskirchen gesprochen - Tilly klagte gegen die "Rufschädigung".
Nicht hoheitlich.
Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) das Oberlandesgericht Graz in Tillys Sinne bestätigt: Franz habe seine Kritik an Tilly nicht im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit geäußert. Diese Annahme aber hatte in erster Instanz in Klagenfurt dafür gesorgt, dass Tillys Klage nicht zugelassen wurde.
Tilly: "Franz hat Prozess verloren".
Tilly interpretiert den OGH-Beschluss so, dass "Franz den Prozess zum zweiten Mal verloren" habe. Der Naturschutzbeirat könne nur beraten, aber keine Entscheidungen treffen. Tilly: "Nach diesem Glaubwürdigkeitsverlust kann das Land Herrn Franz nur schwer halten."
Franz-Anwalt: "Inhaltlich verhandeln".
Gernot Murko, der Anwalt von Franz, bleibt gelassen: "Der OLG-Beschluss bedeutet doch nur, dass die Klage von Herrn Tilly gegen meinen Mandanten zulässig ist. Also werden wir in Klagenfurt rechtlich-inhaltlich verhandeln. Wir werden sehen, wie das ausgeht!"
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Um diesen Zugang zum See darf man Tilly beneidenFoto © Weichselbraun
Zum Thema
Naturschutzbeirat
Die fünf Naturschutz-
beirats-Mitglieder, die von Organisationen entsandt werden, sind weisungsfrei und können mit Mehrheits-
beschluss gegen einen Bescheid beim Verwaltungs-
gerichtshof anfechten.
Fakten
Sie haben in Kärnten die Funktion des Umwelt-
anwalts, sind aber nur beratend tätig.













