Anrainer sprechen von einer Nacht- und Nebelaktion, bei der auf einem Grundstück in Techelsberg rund 150 Meter östlich vom Wallerwirt illegal Schilf entfernt wurde. Laut Naturschutzgesetz ist das verboten, es wurde Anzeige erstattet. Ein von der Abteilung 8 der Landesregierung erstelltes Gutachten wird derzeit von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land ausgewertet. Details dürfen aus Datenschutzgründen nicht genannt werden. Der Strafrahmen sieht eine Zahlung von maximal 3600 Euro samt Wiedergutmachung des Schadens vor. Laut Norbert Sereinig, Sprecher einer Bürgerinitiative, sei das Teil des Problems. „Es geht hier immer um Millionenprojekte. Die Strafe zahlen die Projektwerber aus der Portokasse und nehmen sie gerne in Kauf.“