Viel Arbeit haben derzeit jene Magistratsmitarbeiter, die für die Verordnung von Verkehrszeichen und Ampeln in der Landeshauptstadt zuständig sind. Nachdem eine ihrer Kolleginnen bestraft wurde, weil sie bei Rot in eine Kreuzung fuhr und dagegen Einspruch erhob. Ihre Begründung: Die Ampel sei nicht korrekt verordnet worden. Was mittlerweile nachgeholt wurde.