Ein 48-jähriger Slowene stand am Montag in Klagenfurt vor Gericht. Dem Mann wurde vorgeworfen, im Februar des Vorjahres einen Klagenfurter Bauunternehmer in dessen Büro mit einer Eisenstange niedergeschlagen und schwer verletzt zu haben. Der Angeklagte wurde am Montag freigesprochen, da bis zuletzt Zweifel geblieben seien, ob er es gewesen sei, sagte Richterin Ute Lambauer.

Das Opfer hatte zuvor mehrmals angegeben, den Beschuldigten als Täter zu erkennen, da er bei der Tat nicht vermummt war. Der 48-Jährige war zuvor auf zwei Baustellen des Klagenfurter Unternehmers beschäftigt gewesen. Das Opfer hatte sich mit dem Auftraggeber des Slowenen überworfen. Der Klagenfurter Bauunternehmer warf diesem Baumängel vor, brach die Geschäftsbeziehung ab und verweigerte die Zahlung. Es geht um Hunderttausende Euro.

Der Prozess war vertagt worden, da nicht alle Zeugen erscheinen waren. Diese wurden nun einvernommen. Ein Zeuge, ein Bauunternehmer aus Laibach, gab an, den ganzen Tag, an dem die Tat verübt wurde, mit dem Angeklagten in Slowenien auf Baustellen unterwegs gewesen zu sein. Allerdings deckte sich laut Staatsanwältin Daniela Zupanc die von ihm angegebene Zeit nicht mit jener, die der Angeklagte angegeben hatte.

Der Verteidiger des Angeklagten, Christian Leyroutz, sah das anders: "Er hat immer angegeben, dass ihn der Zeuge um 17 Uhr und nicht gegen 19 Uhr daheim in Laibach herausgelassen habe, das deckt sich mit den Angaben des Zeugen. Bis zum Tatzeitpunkt um 17.45 Uhr hätte er es nie nach Klagenfurt geschafft." Zudem spreche gegen ihn als Täter, dass er nicht vermummt war, da er ja befürchten hätte müssen, erkannt zu werden, weil Opfer und Angeklagter einander schon vorher begegnet waren, so der Verteidiger.

Ein weiterer Zeuge bestätigte allerdings nicht die Aussage des 48-Jährigen, dieser habe ihm erzählt, dass sein ehemaliger Auftraggeber einem Mann 3000 Euro gezahlt habe, damit dieser das Opfer niederschlägt.

Der Angeklagte bekannte sich weiter nicht schuldig, während die Staatsanwaltschaft beantragte, ihn schuldig zu sprechen. Die Beweislage genügte dem Gericht allerdings nicht für einen Schuldspruch. Da die Staatsanwaltschaft noch keine Stellungnahme abgegeben hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.