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Kärnten-Wahl: 443.449 Bürger dürfen Landtag wählen
Bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 14.120 Wahlberechtigte mehr.
443.449 Bürger dürfen am 1. März an den Wahlurnen bestimmen, wer in den Kärntner Landtag einziehen soll. Diese Zahl gab die Landeswahlbehörde am Freitag bekannt. Bei den zeitgleich stattfindenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sind es um 14.120 Personen mehr, also insgesamt 457.569.
Wahlberechtigt.
Der Unterschied liegt darin begründet, dass bei Kommunalwahlen EU-Bürger, die in Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, wahlberechtigt sind, bei der Landtagswahl jedoch nicht. Für die Landtagswahl sind 231.336 Frauen und 212.113 Männer wahlberechtigt, bei den Kommunalwahlen sind es 238.593 Frauen und 218.976 Männer.
Stichtag.
Während bei der Landtagswahl die Zahl der Wahlberechtigten durch die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre deutlich - um mehr als vier Prozent - gestiegen ist, gibt es bei den Kommunalwahlen diese Veränderung nicht. Denn in Kärnten waren bereits bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Jahr 2003 16-Jährige wahlberechtigt. Damals galt als Stichtag allerdings noch der 31. Dezember 2002. Diesmal sind alle jene wahlberechtigt, die bis zum 1. März das 16. Lebensjahr vollendet haben.





