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Brisanz um Kabeg-Chefin & "Generalin" für FPK Klinikum-Chefs: wieder keine Ausschreibung Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Kabeg Nächster Artikel Brisanz um Kabeg-Chefin & "Generalin" für FPK Klinikum-Chefs: wieder keine Ausschreibung
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2012 um 05:10 Uhr

Wieder muss Manegold zittern

Seit fast zwei Jahren belastet die Bespitzelung einer Ärztebetriebsversammlung im Klinikum Klagenfurt die Glaubwürdigkeit von Kabeg-Vorstandsdirektorin Ines Manegold. Verhandlung soll nächste Woche Klarheit schaffen.

Wer setzte wirklich einen "Spion" in die Ärztebetriebsversammlung am 28. Oktober 2010 im Klinikum Klagenfurt?

Foto © KLZ/WeichselbraunWer setzte wirklich einen "Spion" in die Ärztebetriebsversammlung am 28. Oktober 2010 im Klinikum Klagenfurt?

Verantwortet wird sie zwar von Kabeg-Anwalt Robert Kugler, von Anfang an gab es aber Gerüchte über eine Urheberschaft Manegolds. Der panische Vergleich mit dem Opfer der "Stasi"-Aktion im Spital, Ex-Med-Direktor Mathias Angrés, heizte den Verdacht sodann massiv an: Er verhinderte nämlich die Aussage zweier Belastungszeugen.

Werden die beiden jetzt doch vor Gericht zu Wort kommen? Für nächsten Montag ist die Verhandlung im Verfahren angesetzt, das Manegold gegen die Ärztekammer eingebracht hat. Auslöser waren Aussagen des nach einer Wahlniederlage im Mai abgedankten vormaligen Präsidenten Othmar Haas in einem Rundbrief im vergangenen Dezember: Manegold habe in der Spitzelaffäre die "gesamte Kärntner Öffentlichkeit nach Strich und Faden belogen". Haas stützte sich auf ein Protokoll, das Ex-Klinikum Betriebsleiter Herwig Wetzlinger und Primararzt Herwig Pinter nach einer Besprechung mit Manegold Stunden nach der Bespitzelung verfasst hatten und in dem es heißt: ". . . dass Manegold vorsorglich einen Informanten in die Betriebsversammlung entsandt hat, welcher ein Wortprotokoll erstellt hat."

Manegold ließ Haas zu Unterlassung und Widerruf auffordern, ihm mit der Klagsdrohung gleichzeitig aber auch ein Vergleichsangebot übermitteln. Vermutlich wollte sie den Ärztechef, der Missstände in den Spitälern angeprangert hatte, nur einschüchtern. Die für sie mit unüberschaubaren Risiken behaftete Klage ist quasi ein Betriebsunfall, den ihr die um den Ruf der Kabeg bedachte Expertenkommission eingebrockt hat. Die monatelange Verschleppung des Klagsauftrags könnte sich für Manegold gelohnt haben, denn bei der Ärztekammerwahl Ende März ging die Ära von Othmar Haas abrupt zu Ende. Der Koalition "Wahl- und Spitalsärzte" sowie "Ärzte & Zukunft" wird hartnäckig nachgesagt, dass man im Sinne eines unbelasteten Neubeginns mit der Kabeg einem Vergleich nicht abgeneigt sei. Zwei Versuche der Kleinen Zeitung, eine Stellungnahme von Ärztekammerpräsident Josef Huber einzuholen, blieben erfolglos. Auch Stellvertreter Heinz Leipold äußerte sich nicht.

Die Möglichkeit zu einer unbeobachteten Betriebsversammlung gehört zu den fundamentalen Arbeitnehmerrechten. Deshalb bleibt Betriebsratschef Arnold Auer dabei: "Gab Manegold Auftrag zur Bespitzelung, ist weitere Zusammenarbeit unmöglich!"

WOLFGANG RAUSCH

Rechtslage

Die Bespitzelung von Arbeitnehmern ist ein Verstoß gegen das Arbeitsverfassungsgesetz, jedoch ohne direkte Sanktionsmöglichkeit. Der daraus entstehende "Vertrauensverlust" kann aber Begründung für eine Entlassung sein.

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