Bezirks- und Gemeindesuche
Scheinvertrag? Kabeg-Chefin droht Ungemach
Der Werkvertrag für den Ex-Med-Direktor des Klinikums Klagenfurt, Matthias Angrés, hatte offenkundig nur den Sinn, seine Gehaltswünsche zu erfüllen. Experten sehen darin einen klassischen "Umgehungsvertrag".

Foto © RAUNIGVertragskalamitäten: Kabeg-Chefin Ines Manegold
Das wird den Landesrechnungshof, der sich mit den Geschehnissen rund um die Entlassung des Ex-Med-Direktors des Klinikums Klagenfurt, Matthias Angrés sowie den daraufhin geschlossenen Vergleich mit ihm befassen soll, vermutlich brennend interessieren: Angrés wurde nicht nur per Gehalt entlohnt, Kabeg-Chefin Ines Manegold hatte mit dem im Juni 2010 als Troubleshooter geholten Mediziner darüber hinaus einen Werkvertrag abschließen lassen, was bei objektiver Trennbarkeit der Tätigkeiten absolut legitim ist. Hier ging es aber augenscheinlich darum, die Gehaltsvorstellungen von Angrés zu erfüllen. Vom damals noch zuständigen Kabeg-Aufsichtsrat gab es keine Zustimmung dafür. Im Gegenteil: Laut Protokoll deponierten Betriebsratschef Arnold Auer und Gesundheitsreferent Landeshauptmannstellvertreter Peter Kaiser, dass das Salär für den Posten mit dem Bezug des Vorstandsdirektors limitiert sei.
Nicht mit Vertragserfüllung gerechnet
Viel unangenehmer könnten für Manegold allerdings Konsequenzen werden, die aufgrund des offenkundigen Umgehungscharakters besagten Werkvertrags im Raum stehen. Angrés sollte ein Strukturmodell für das LKH Wolfsberg im Zuge der Leistungsplanung erarbeiten. Dafür hätte er aufgrund des Umfangs seiner Arbeit im Klinikum aber gar nie die Zeit haben können. Obendrein durfte er bekanntlich wochenweise für seine Stiftung "Robin Aid" in Afghanistan tätig sein. Doch man rechnete ohnehin nicht mit der Erfüllung des Vertrages, wie entsprechende Passagen in einem Begleitbrief des Kabeg-Anwalts zum Werkvertragsentwurf belegen. Nebenbei: Mit der Struktur des LKH Wolfsberg beschäftigt sich um viel Geld seit Monaten eine Berliner Firma.
Matthias Angrés wollte zu diesem Werkvertrag keine Stellungnahme abgeben, er verwies auf das im Zuge des Vergleichs mit der Kabeg vereinbarte Stillschweigen. Kabeg-Chefin Manegold ließ mitteilen, dass der Werkvertrag formal natürlich Gegenstand der Vergleichsverhandlung gewesen sei, inhaltlich jedoch nicht.



















