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Zuletzt aktualisiert: 14.10.2012 um 19:53 UhrKommentare

Mehr Geld landet im Rauchfang

Die Kehrtarife wurden angehoben: Gut 220.000 Wohnungen in Kärnten sind von der Indexanpassung betroffen. Das Kehren kann aber nicht abgewendet werden, es ist gesetzlich vorgeschrieben.

Michael Verderber, Innungsmeister der Rauchfangkehrer: "Es ist keine Erhöhung, es ist eine Indexanpassung. Ich bekomme deshalb nicht mehr Geld. Besser wäre natürlich eine jährliche Anpassung."

Foto © KLZ/Helmuth WeichselbraunMichael Verderber, Innungsmeister der Rauchfangkehrer: "Es ist keine Erhöhung, es ist eine Indexanpassung. Ich bekomme deshalb nicht mehr Geld. Besser wäre natürlich eine jährliche Anpassung."

Der Rauchfangkehrer bringt in diesem Winter nicht nur Glück, sondern auch eine saftige Erhöhung der Kehrtarife mit ins Haus: Um durchschnittlich 11,5 Prozent sind die Preise gemäß einer Indexanpassung per Landesverordnung angehoben worden.

Gut 220.000 Wohnungen und Häuser beziehungsweise 140.000 Wohnobjekte sind hierzulande betroffen - also fast jeder Kärntner. Ein Beispiel: Zahlte man bisher für das Kehren und Überprüfen eines Fanges bei Einzelfeuerstätten von bis zu vier Geschoßen 7,95 Euro, berappt man jetzt pro Abgasanlage 10,32 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 2,37 Euro. Da je nach Art des Brennstoffes bis zu vier Mal pro Heizsaison gekehrt werden muss, kann die Mehrbelastung hoch ausfallen. "Als Konsument ist man hilflos, man muss ja kehren lassen", regt sich eine Dame aus Hermagor über die Preiserhöhung auf. Sie rechnet mit Mehrkosten von gut 20 Euro in diesem Winter.

Änderung

"Das ist eine Indexanpassung, die letzte Änderung gab es im Jahr 2007", sagt David Zwattendorfer, Geschäftsführer der Rauchfangkehrer-Innung. Er ist sich bewusst, dass die Erhöhung drastisch ausfällt, doch die Anpassung musste sein: "Es ist auch keine Erhöhung, es ist eine Indexanpassung. Ich bekomme deshalb nicht mehr Geld", sagt Innungsmeister Michael Verderber. Die Preise, so Verderber, seien ohnehin knapp bemessen: "Ein Geselle macht vielleicht vier Rauchfänge pro Stunde. Wegspesen dürfen wir keine verrechnen", bittet Verderber um Verständnis:

"Außerdem kommt die Erhöhung den Mitarbeitern zugute." Diese haben seit 2007 keine kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen mehr bekommen. Abwenden können die Kärntner das Kehren nicht, es ist gesetzlich vorgeschrieben. Das "Prosit" der Rauchfangkehrer wird heuer wohl so manchem im Hals stecken bleiben. Das einzig Tröstende dabei ist, dass das Kehren des Rauchfanges ein vorbeugender Brandschutz ist.

ANDREAS KANATSCHNIG

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