Entsorgung der "Gülle" verboten
"Es ist ein Verbringen von kontaminierten Oberflächenwassern ohne Bewilligung. Ein Strafverfahren mit einem Strafrahmen von bis zu 14.000 Euro wurde eingeleitet." Das sagte Bezirkshauptmann Heinz Pansi, nachdem ein Sachverständiger die gestern von der Kleinen Zeitung aufgezeigte Entsorgung von "Gülle" aus der Biogasanlage Würmlach vor Ort inspizierte. Der Geschäftsführer der Anlage, Manfred Gaschnig, spricht von "Oberflächenwasser"; laut Behörde ist diese Entsorgung sofort einzustellen.












