Vielfach doch kein Verbot für Osterfeuer
Durch das Regenwetter ist die Brandgefahr deutlich gesunken. Einige Gemeinden haben daher am Donnerstag ihre Verbote für Osterfeuer wieder aufgehoben. Am Freitag zog auch die Landeshauptstadt nach.

Foto © KK/Feuerwehr Farrach
Mit dem Regen am Donnerstag und Freitag hat sich auch die Aufregung der letzten Tage gelegt. Aufgrund der Trockenheit hatten viele Städte und Gemeinden in Kärnten ein Verbot der Osterfeuer am Karsamstag ausgesprochen. Jetzt heißt es "Kommando zurück".
Unter anderem gibt die Landeshauptstadt Klagenfurt grünes Licht für die beliebte Tradition. "Brauchtum gerettet" heißt es pathetisch in einer Aussendung der Stadtpresse. Osterfeuer sollen aber trotzdem bei der Feuerwehr gemeldet werden, damit die einen Überblick über alle Veranstaltungen hat.
Aufgehoben wurde das Verbot auch in St. Veit, Völkermarkt, Bleiburg, Brückl, Moosburg und Ebenthal. Kurzfristig könnte es noch weitere Aufhebungen geben. Im Lavanttal, das wenig Regen abbekommen hat, bleibt das Verbot hingegen in einigen Gemeinden aufrecht.
3000 Osterfeuer erwartet
Für die einzelnen Gemeinden gibt es keine Verpflichtung, ihre Osterfeuer zu melden - vorteilhaft wäre jedoch, die Feuerwehren zu informieren. "Wir haben deutlich weniger Meldungen als in den letzten Jahren", sagt Hermann Maier, Leiter der Landesalarm- und Warnzentrale. Freitagnachmittag waren es "420 Osterfeuer in 20 Gemeinden". Maier rechnet aber damit, dass es wieder "an die 3000 Osterfeuer" in Kärnten geben wird.
Tipps der Feuerwehren: Löschhilfe bereithalten, keinen Brandschleuniger benützen und Abstand zu Gebäuden einhalten.
Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit offenem Feuer
- Das Entzünden von Reisighäufen geschieht in Eigenverantwortung
- Das Verwenden von Brandbeschleunigern wie Benzin und dergleichen ist verboten, da eine Gefährdung für die teilnehmenden Personen darstellt. Die Feuerwehr weist ausdrücklich auf die Gefahr für Leib und Leben beim Hantieren mit Brandbeschleunigern hin
- Das Osterfeuer darf nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag abgebrannt werden
- Der Abstand im Umkreis eines zum Verbrennen vorgesehenen Reisighaufens ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände eintreten kann
- Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie z.B. Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub erfolgen
- Es ist eine erste Löschhilfe bereitzuhalten
- Das Abbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht und ohne Anrainerbelästigung (durch Rauch oder Geruch) erfolgen
- Bei Aufkommen von Wind, Niederschlag und Funkenflug sowie bei Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer zu löschen
- Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr "Notruf 122" zu verständigen
Features
Osterfeuer erlaubt
- Klagenfurt
- Moosburg
- St. Veit
- Brückl
- Völkermarkt
- Bleiburg
- Ebenthal
Osterfeuer-Verbot
- Wolfsberg
- Preitenegg
- Frantschach-St. Gertraud
- Bad St. Leonhard
- Lavamünd
- St. Andrä
- Spittal
- Hermagor












