Tabakgesetz stinkt den Feldkirchner Wirten
In den meisten Lokalen der Stadt gibt es getrennte Nichtraucher- und Raucherräume. Aber viele Gastronomen befürchten, dass sie umsonst investieren, falls ein generelles Rauchverbot kommt.

Foto © HautzenbergerIm Café Walten hat man Nichtraucher-Schilder angeschafft
Bevor die Politiker nicht wissen, was sie wollen, tue ich nichts", sagt Stefan Saliterer, Chef der gleichnamigen Café-Konditorei und des Segafredo in Feldkirchen. Bis Ende Juni müsste er - wie alle Wirte größerer Lokale - laut Tabakgesetz die Raucher- und Nichtraucherbereiche strikt trennen.
"Wenn das eine Lösung für die nächsten 20 Jahre wäre, würde ich das sofort machen. Aber da in halb Europa die Lokale rauchfrei sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bis das auch in Österreich kommt", so der Gastronom. Und dann hätte er völlig umsonst viel Geld investiert. Nichtraucherbereiche gibt es in seinen Lokalen sehr wohl, nur einige Türen und Trennwände fehlen. Diese Umbauten würden mindestens 10.000 Euro kosten, so Saliterer: "Wenn das die Politiker zahlen, mache ich es gern." Ähnlich skeptisch steht Roland Wintschnig, Chef des gleichnamigen Restaurants am Feldkirchner Hauptplatz, dem Tabakgesetz gegenüber. Er hat Glück, dass es in seinem Lokal bereits zwei getrennte Räume gab: "Wir mussten nur eine Tür einbauen." Aber auch er glaubt, dass früher oder später die EU ein generelles Rauchverbot in Lokalen vorschreiben wird. Dann rechnet er mit großen Umsatzeinbußen: "Das wäre sicher ein Schaden für die Gastronomie. Zu mir kommen auch viele Studenten, die im Lokal rauchen wollen."
Keine einzige Anzeige
Noch bevor steht der Umbau in der Konditorei Walten am Hauptplatz. Ein Nichtraucherbereich mit nagelneuen Metallschildern wurde bereits eingerichtet, eine Glastür soll noch vor Ende Juni folgen, so Chef Hermann Virgolini. Seit in Kraft treten des Tabakgesetzes vor etwas mehr als einem Jahr habe es ein paar Umbauanträge in Feldkirchen gegeben, so Stadtamtsdirektor Hans Sampl, diese könne man aber "an einer Hand abzählen". Gründe sind, dass Lokale mit weniger als 50 Quadratmetern Gastraum gar keine Trennung vornehmen müssen und dass viele größere Gasthäuser in Feldkirchen von vornherein über mehrere Gastzimmer verfügen, wie zum Beispiel das Gasthaus Seitner. Anzeigen wegen Nichteinhaltens des Tabakgesetzes habe es bisher im gesamten Bezirk nicht gegeben, sagt Bezirkshauptmann Dietmar Stückler. Und: Wenn jemand nach Ablauf der Übergangsfrist Ende Juni sein Lokal noch nicht vollständig umgebaut hat, wird er nicht automatisch bestraft. Stückler: "Das Gesetz sieht nämlich nicht vor, dass Polizei oder Behörde Kontrollen durchführen."
Features
Das Gesetz
Raumtrennung. Das aktuelle österreichische Tabakgesetz trat am 1. Jänner 2009 in Kraft und sieht vor, dass Lokale räumlich getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche einrichten, der Hauptraum muss den Nichtrauchern vorbehalten sein
Ausnahmen. Betreiber von Lokalen, die weniger als 50 Quadratmeter Gastraum aufweisen, können selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht. Wenn der Umbau aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, erhöht sich diese Grenze auf bis zu 80 Quadratmeter
Übergangsfrist. Um bauliche Veränderungen vorzunehmen, haben Wirte noch bis 30. Juni 2010 Zeit








