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Zuletzt aktualisiert: 30.03.2007 um 03:30 Uhr

Jugendschutz-Sünder droht das Aus

Hohe Geldstrafe blieb ohne abschreckende Wirkung: Nach Wiederholungsfall entzog Bezirkshauptmannschaft Wirt die Konzession. Das Lokal ist allerdings weiter in Betrieb, weil er Berufung einlegte.

Foto © Reuters

Der Leiter der Gewerbeabteilung des Landes, Albert Kreiner, hat einen heiklen Akt am Tisch. Denn der Konzessionsentzug gegen einen Feldkirchner Wirt, den die Bezirkshauptmannschaft aussprach, ist kein Routinefall. Das Urteil der Berufungsinstanz wird vielmehr die Richtung im Jugendschutz vorgeben.

Ignoriert. Besagter Unternehmer, der wegen des laufenden Verfahrens nicht Stellung beziehen wollte und nur ankündigte, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, hat bislang die einschlägigen Bemühungen des Landes ignoriert, um nicht zu sagen konterkariert. Auch Strafen konnten ihn nicht dazu bewegen, dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, nicht einmal saftige:

Geldbuße. Im September 2004 wurden in seinem Lokal nach Mitternacht noch zehn Jugendliche angetroffen. Aufgrund der Umstände verhängte die Bezirkshauptmannschaft daraufhin eine Geldbuße in der Höhe von 500 Euro sowie jeweils 50 Euro als Beitrag zu den Kosten des Verfahrens, insgesamt 5500 Euro.

Strafe reduziert. Der Unabhängige Verwaltungssenat reduzierte die Strafe auf läppische 1650 Euro, was helle Empörung auslöste und im Vorjahr vom Land mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof beantwortet wurde. Während jenes noch an der Entscheidung werkt, läuft bereits das nächste Verfahren gegen den Gastronomen. Wegen eines neuerlichen schwerwiegenden Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz griff die Bezirkshauptmannschaft diesmal sogar zum ultimativen Mittel, dem Entzug der Konzession.

Konzessionsentzug. Dieses Vorgehen ist ganz im Sinne von Jugendreferentin Gaby Schaunig. "Wenn sich Wirte mehrfach Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen zuschulden kommen lassen, dann muss man mit dem Konzessionsentzug reagieren."

Distanzierung. Guntram Jilka, Geschäftsführer der Sektion Gastronomie in der Wirtschaftskammer, verweist auf die große Mehrheit von Wirten, die sich nichts zuschulden kommen lassen und wollte zum laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben. Prinzipiell distanziere sich die Sektion aber von Aktivitäten wie Ein-Euro- und anderen Sauf-Partys und appelliere an die Unternehmer, ihre Mitarbeiter zum Jugendschutz zu verpflichten. "Im eigenen Interesse, denn schließlich steht ihre Existenz auf dem Spiel."

"Sauf-Pass". Mit dem Wirt, der auch mit einem "Sauf-Pass" negativ auffiel, wurde von der Berufsvertretung ein eingehendes Gespräch geführt, das offenbar fruchtete. "Seit November", weiß Jilka, "ist jedenfalls nichts mehr passiert."

Schärfe. Fraglich, ob das beim Land noch Wirkung zeigt. Kreiner kündigte jedenfalls "eine Entscheidung in aller Schärfe" an, die nach Ostern vorliegen werde.

WOLFGANG RAUSCH

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