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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2012 um 20:16 UhrKommentare

Wenn Eltern streiten, schlichtet ein Dritter

Nach der Trennung: Seit einem Jahr gibt es die Besuchsbegleitung in Feldkirchen. Dort sowie bei der Caritas St. Veit steigt die Nachfrage dafür ständig. Die Kapazitäten sind aber beschränkt.

Wenn Mutter und Vater nicht mehr miteinander reden, leiden vor allem die Kinder darunter

Foto © FotoliaWenn Mutter und Vater nicht mehr miteinander reden, leiden vor allem die Kinder darunter

Es ist kurz vor 16 Uhr, als die Mutter mit ihrem Kind zum vereinbarten Treffpunkt kommt. Der Vater wartet bereits ganz in der Nähe in einem abgetrennten Raum. Eine Frau nimmt das Kind entgegen und die Mutter verabschiedet sich. Die "Übergabe" hat stattgefunden.

"Übergabe" nennt Besuchsbegleiterin Petra Maria Erian jenen Vorgang, wenn sie das Kind vom sorgeberechtigten Elternteil entgegennimmt. Sie hat dann die Aufgabe, den Kontakt zwischen dem Kind und dem besuchsberechtigten Elternteil herzustellen. "Wir kümmern uns vor allem um sozial schwache Familien", sagt sie. Scheidung oder Trennung der Eltern sind die Hauptgründe, warum eine Besuchsbegleitung gebraucht wird. "Oft reden die Eltern nicht mehr miteinander, weil entweder die Mutter vom Vater betrogen wurde oder umgekehrt", sagt Erian. Gab es früher in der Familie Gewalt, ist das Vertrauen ebenso gestört. "Es ist zum Beispiel auch schon vorgekommen, dass der Vater das Kind nicht rechtzeitig zurückgebracht oder es gegen die Mutter aufgehusst hat. Auch dann ist eine Besuchsbegleitung hilfreich", sagt Herbert Müller, Vorsteher des St. Veiter Bezirksgerichtes. Hat ein Elternteil sein Kind zum Beispiel drei Jahre nicht gesehen, dann müssen laut Müller die Besuche zuerst begleitet werden.

Nachfrage steigt

Neben dem Besuchercafé des Vereines "Lichtblick" in Feldkirchen, das es seit einem Jahr gibt, bietet auch die Caritas in St. Veit solche Begleitungen an. "Wir betreuen derzeit bis zu 20 Familien. Das Angebot wird immer mehr angenommen", sagt Müller. In Feldkirchen werden sieben Familien betreut. "Die Nachfrage wird auch bei uns immer größer, aber unsere Kapazitäten sind dadurch beschränkt, dass wir uns nach der Förderung des Staates richten müssen", sagt Erian, die im Besuchercafé in Feldkirchen arbeitet.

Die jeweiligen Besuchszeiten werden zusammen mit dem Gericht festgelegt. Oft sind es zwei Stunden alle zwei Wochen oder drei Stunden im Monat. "Das hängt vom Alter des Kindes ab. Kleinkinder und Säuglinge sehen die Besuchsperson öfters, dafür aber kürzer", sagt Erian. Ihre Aufgabe sei es, zu beobachten: "Der Elternteil kann mit dem Kind reden oder spielen. Es wird auch gebastelt, damit das Kind ein Andenken mit nach Hause nehmen kann." Auch Ausflüge wie Spaziergänge oder Eisessen begleitet sie. In Einzelfällen sei es schon vorgekommen, dass ein Termin vereinbart wurde, aber ein Elternteil nicht aufgetaucht ist. "Dann leiden die Kinder sehr darunter", sagt Erian. Zu Problemen sei es bis jetzt noch nicht gekommen: "Die Eltern sind aber meistens emotional aufgeregt, weil sie nicht verstehen, wieso sie die Kinder nur unter solchen Umständen sehen können."

Konflikt entschärfen

Sollte es wirklich zu einer Eskalation kommen, müsse eingegriffen werden, sagt Erian: "Wir trauen uns das aber schon zu. Immerhin ist es unser Job, Konfliktsituationen zu entschärfen." Ihre Arbeit schätze sie als wichtig ein: "Das Schlimmste für ein Kind ist, wenn es keinen Kontakt zum Vater oder zur Mutter hat." Es sei auch gut, dass das Treffen in einem "geschützten Rahmen" stattfindet. Wenn die Eltern geschieden sind und zum Beispiel der Vater nicht mehr zu Hause wohnt, sollte das Treffen laut Erian nicht daheim sein: "Die Kinder wissen dann nicht, ob er nun wieder daheim wohnt. Sie denken, es ist alles wieder in Ordnung. Deshalb eignet sich ein Ort ohne Erinnerungen besser für solche Treffen."

LISA HOLZFEIND

FAKTEN

Gründe. Nach einer Trennung der Eltern haben Kinder oft unregelmäßig bis gar keinen Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil

Ziel. Später sollen die Treffen auch ohne die Besuchsbegleiter funktionieren können

Dauer. Geförderte Besuchsbegleitung gibt es für Kinder bis 14 Jahre jährlich maximal 40 Stunden. In Sonderfällen kann die Altersbeschränkung auf 18 Jahre ausgedehnt und die Gesamtdauer auf zwei Jahre verlängert sowie auf 80 Stunden erhöht werden

Einrichtungen. In der Region bieten zwei Einrichtungen Besuchsbegleitungen an: der Feldkirchner Verein "Lichtblick", Telefonnummer (04276) 298 29 und die Caritas in St. Veit, Telefonnummer 0664-806 488 388

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