Keine Überstunden im Gemeinderat
Keine Feldkirchner Gemeinde beruft den Gemeinderat öfter als vier Mal jährlich - die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl - ein. In Glanegg trifft man sich heuer überhaupt nur drei Mal.
Die "Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung" sieht vor, dass die Sitzungen des Gemeinderates vom Bürgermeister nach Bedarf, mindestens aber vier Mal im Jahr, einzuberufen sind. So sind für die nächsten Tage im gesamten Bezirk, von Albeck bis Reichenau, Gemeinderatssitzungen geplant.
"Wir haben heuer schon drei Gemeinderatssitzungen abgehalten, die vierte folgt noch im Dezember", sagt der Albecker Amtsleiter Gottfried Bretis. Die gleiche Situation zeigt sich in weiteren sieben Gemeinden im Bezirk Feldkirchen. Das bestätigen Bürgermeisterin Marialuise Mittermüller aus Steindorf sowie die Amtsleiter Hans Aigner aus Gnesau, Ernst Pretis aus Himmelberg, Heribert Roßmann aus Reichenau, Jürgen Perchtold aus Steuerberg, Renate Strießnig aus St. Urban sowie Bernhard Weger aus Ossiach.
In allen Gemeinden bildet das Thema "Budgetvoranschlag 2012" den Schwerpunkt der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres, auch die Stellenpläne werden besprochen. In der Stadtgemeinde Feldkirchen fand am 1. Dezember die dritte Gemeinderatssitzung des Jahres 2011 statt. "Für das heurige Jahr ist noch eine weitere Gemeinderatssitzung geplant. Grundsätzlich werden die Gemeinderatssitzungen je nach Notwendigkeit anberaumt", sagt Stadtamtsdirektorin Silvia Schwarz. Der Bürgermeister von Glanegg, Guntram Samitz, trommelte den Gemeinderat heuer erst zwei Mal zusammen, eine Sitzung wird noch im Dezember folgen.
"Ausreißer" Glanegg
"Warum soll ich Sitzungen einberufen, wenn wir kein Budget zur Verfügung haben. Bei den finanziellen Zuweisungen des Landes werden wir wie Stiefkinder behandelt", so Samitz. Seiner Meinung nach sollte der "Kärntner Gemeindekonvent" nicht nur die Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat, sondern auch die Anzahl der Gemeinderatssitzungen pro Jahr verringern. Das heurige Jahr ist in Glanegg aber keine Ausnahme, bereits 2010 "schaffte" man die vorgeschriebene Anzahl der Sitzungen nicht (die Kleine Zeitung berichtete).
Schon damals argumentierte Bürgermeister Samitz mit mangelndem Budget und nicht vorhandener Notwendigkeit. Die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen, falls in einer Gemeinde weniger als vier Sitzungen im Jahr stattfinden, beantwortet Franz Sturm, Leiter der Gemeindeabteilung im Amt der Kärntner Landesregierung: "Kommt eine Gemeinde ihrer Pflicht zur Einberufung von Sitzungen nicht nach, wird sie von der Gemeindeaufsicht zur Stellungnahme aufgefordert."
In der Regel würde es dann zur gesetzmäßigen Einberufung von Gemeinderatssitzungen kommen. "Sollte dies nicht passieren, kann die Landesregierung gemäß Paragraf 98 der ,Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung' das Verlangen auf Einberufung einer Sitzung stellen", so Franz Sturm.











