Zügige Lösung für Bahnwärterhaus
Villacher kämpft seit Monaten darum, Bahnwärterhaus in Feldkirchen als Hauptwohnsitz nutzen zu können. Bis Juni soll es nun Klarheit geben.
Eine falsche Widmung und eine fehlende Genehmigung für notwendige Umbauarbeiten - das sind zwei Gründe, warum der Villacher Friedrich Slamanig ein Bahnwärterhäuschen in Feldkirchen nicht als Hauptwohnsitz nutzen kann (die Kleine Zeitung berichtete). Nun scheint jedoch Bewegung in die Angelegenheit zu kommen.
Vor einem Monat beschäftigte sich die Volksanwaltschaft in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" mit dem Fall aus Feldkirchen. Seitdem habe sich laut Albert Kreiner von der Abteilung 7 des Landes "Wirtschaftsrecht und Infrastruktur" Folgendes getan: "Der Stadtgemeinde Feldkirchen wurden zwei Lösungswege aufgezeigt." Einerseits könnte eine eisenbahnrechtliche Genehmigung, die vor über hundert Jahren erteilt wurde, als Baubewilligung akzeptiert werden.
Aufwendiger
Ein aufwendigeres Prozedere wäre die zweite Lösung, nämlich eine Sondergenehmigung. Dafür müsste das örtliche Entwicklungskonzept überprüft werden. Dann müsste der Gemeinderat einen Beschluss fassen und dieser von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Welcher Lösungsweg auch immer eingeschlagen wird, laut Kreiner sollte Slamanig bis Juni Klarheit haben.
Vonseiten der Stadtgemeinde gab Stadtamtsdirektor Hans Sampl gestern die Auskunft, dass sich ein Lösungsweg in Bearbeitung befinde. Sampl: "Wir arbeiten mit der Volksanwaltschaft zusammen."












