Ein Haus, aber kein Dach über Kopf
Auch nach Umwidmung darf Villacher ehemaliges Bahnwärterhäuschen nicht als Hauptwohnsitz benutzen. Abgaben muss er trotzdem bezahlen.
Seit 1985 nutzt der Villacher Friedrich Slamanig ein ehemaliges Bahnwärterhäuschen in Feldkirchen als Zweitwohnsitz. Und eigentlich hat der Pensionist vor, seinen Lebensmittelpunkt nun in die Tiebelstadt zu verlegen, die Wohnung in der Draustadt aufzugeben. Allerdings spieße es sich seit mehr als einem Jahr an den dafür notwendigen Umbaumaßnahmen, für die Slamanig eine Bewilligung von der Baubehörde, der Stadt Feldkirchen, benötigt.
"Die pflanzen mich seit Monaten. Die Gemeinde verweigert einen Bescheid, dadurch habe ich auch keine Rechtsmöglichkeiten", so der Noch-Villacher. Schuld sei eine Umwidmung des Wohnhauses in eine Lagerhalle, worüber er nie informiert worden sei. Slamanig: "Die ganzen Abgaben wie Müll oder Wasser muss ich seit Jahrzehnten aber schon bezahlen."
Laufendes Verfahren
Mittlerweile hat sich Slamanig mittels Aufsichtsratsbeschwerde auch an das Land Kärnten gewendet. Die Stadtgemeinde beruft sich auf ein laufendes Verfahren und will dazu keine Stellungnahme abgeben, wie es aus Bauamt und Stadtamtsdirektion heißt. Slamanig vermutet unterdessen, dass das Zögern der Stadt auch mit einer in unmittelbarer Nähe zum Bahnwärterhäuschen liegenden Stahlbaufirma zu tun habe: "Laut einem Gespräch mit der Stadt würde ich die Bewilligung bekommen, wenn ich unterschreibe, dass ich gegenüber der Firma keine Ansprüche stelle. Ich werde der Stadt aber keine Zugeständnisse machen." Er wisse schließlich, auf was er sich einlasse - nicht zuletzt in Hinblick auf den Lärm - wenn er in das Bahnwärterhäuschen zieht. "Es geht um Arbeitsplätze, da werde ich keinen Wirbel machen. Dann brauch' ich gleich nicht herziehen." Auch diesbezüglich gibt es keine Stellungnahme der Stadt.











