Zu zehn Monaten bedingter Haft und 720 Euro Geldstrafe ist gestern ein 31-jähriger Mann aus Ghana am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Er stand schon 2015 vor Gericht. Ihm war vorgeworfen worden, zwei seiner Kinder jeweils einen Oberschenkel gebrochen zu haben. Das Urteil von damals, ein Freispruch, wurde aber teilweise aufgehoben.

Der Fall reicht ins Jahr 2011 zurück. Da war die fünf Monate alte Tochter des Angeklagten mit gebrochenem Oberschenkel ins Krankenhaus gebracht worden. Zwei Jahre später wurde beim acht Monate alten Sohn die gleiche Verletzung festgestellt. Er war von Geburt an beeinträchtigt und starb 2014 an den Folgen seiner Behinderung.

Sachverständige belastet Angeklagten

Während der Freispruch zu dem Oberschenkelbruch des Buben rechtskräftig ist, musste der Fall des Mädchens aus dem Jahr 2011 neu verhandelt werden. Wie bei der ersten Verhandlung betonte eine Sachverständige, dass sich das Mädchen nicht selbst verletzt haben konnte: „Es hat sich um einen Wulstbruch gehandelt, das ist einer der häufigsten Brüche bei Kindesmisshandlungen.“ Vermutungen des Angeklagten und seiner Ehefrau, dass der Bruch entstanden sein könnte, als das Mädchen seine Beine durch die Stäbe des Gitterbetts gesteckt und sich gedreht hatte, wies die Sachverständige zurück.

„Ein Geständnis ist ein Milderungsgrund“, machte Richter Gernot Kugi den Angeklagten aufmerksam. Der blieb aber bei seiner Aussage: „Ich war es nicht. Seit wir das Kinderbett gewechselt haben, ist dem Mädchen nie mehr was passiert.“

"Habe keine Zweifel"

In seiner Urteilsbegründung verwies Kugi auf das „eindeutige medizinische Gutachten“ und auch auf die Aussage der Kindesmutter. „Ich habe keine Zweifel daran, dass Sie der Täter sind“, sagte Kugi. Bereits 2015 war der 31-Jährige rechtskräftig verurteilt worden, weil er seinem vierjährigen Sohn die Haare mit einem Haarschneidegerät ohne Aufsatz geschnitten hatte – dieser hatte dadurch Schnittverletzungen erlitten.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Oberlandesgericht Graz muss als nächstes über die Berufung des Angeklagten entscheiden.