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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 um 20:45 Uhr

AvW: Richter sprach Anlegerin Ansprüche zu

Avw-Musterprozess: Der zuständige Richter gab am Dienstag dem VKI im mündlich verkündeten Urteil Recht. Die Masseverwalter werden Rechtsmittel ergreifen, damit letztlich der Oberste Gerichtshof Klarheit schaffe.

Foto © APA/Sujetfoto

Seit Anfang 2011 verbüßt Wolfgang Auer-Welsbach eine rechtskräftige Gefängnisstrafe. Doch für die Justiz - und vor allem für die Anleger - ist die Pleite der Kärntner Finanzgesellschaft AvW noch lange nicht abgeschlossen. 12500 Geschädigte, von der Krankenschwester bis zum Geschäftsmann, warten nach wie vor auf ihr Geld. Für sie fiel gestern, Dienstag, am Landesgericht Klagenfurt eine wichtige Entscheidung. Es ging um die Grundsatzfrage, ob die Ansprüche der geprellten Anleger nachrangig behandelt werden und ob sie somit erst dann zu begleichen sind, wenn schon alle anderen Großschuldner bedient sind.

Ein vom Verein für Konsumenteninformation angestrengter Musterprozess endete zugunsten der AvW-Genussscheininhaber. Konkret ging es in dem Verfahren um eine "klassische Anlegerin" wie Richter Wilhelm Waldner betonte. Die Lehrerin aus Wien hatte die Papiere über die Börse gekauft. Weil ihr gesamtes Geld - 30.170 Euro - nach der Pleite den "Welsbach" hinunterging, forderte sie Schadensersatz. Ihre Klage richtete sich gegen die Masseverwalter der pleitegegangenen AvW-Gruppe. Diese hatten die Forderung der Anlegerin stets bestritten.

Richter Waldner entschied jedoch, dass die Ansprüche der Genussscheininhaberin, zu Recht bestehen. Das heißt, die Geschädigte gilt als "ganz normale Insolvenzgläubigerin", - und mit ihr auch tausende, andere Opfer der AvW-Pleite. Geht es nach dem Richter dürfen die Betroffenen mit ihren Ansprüchen nicht hinten angereiht werden. Damit ist eine wichtige Rechtsfrage, zumindest in erster Instanz, geklärt. Weil die Masseverwalter Berufung anmeldeten, wird noch der Oberste Gerichtshof (OGH) über diesen Musterprozess entscheiden. Hält das Urteil, so müssen die AvW-Masseverwalter die Ansprüche aller Genussscheininhaber anerkennen. Damit wäre eine ganze Reihe von anderen Prozessen nicht mehr notwendig. Weil sich die Betroffenen auf dieses Verfahren stützen können.

Wie viel die Geschädigten von ihrem Geld tatsächlich zurückbekommen werden, also wie hoch die Quote aus der AvW-Insolvenz für die Gläubiger ausfällt, ist vorerst nicht abzusehen. Laut Masseverwalter Gerhard Brandl beträgt die Konkursmasse 65 bis 70 Millionen Euro. Es gebe allerdings noch einige offene Fragen, wie etwa eine Forderung der Finanz - und allein diese beträgt 58 Millionen Euro.

Weitere geplante Musterverfahren werden bis zur Entscheidung des OGH vorerst ruhend gestellt.

MANUELA KALSER

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