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AvW-Chef hat immer wieder "Häfn-Urlaub" Oberlandesgericht verurteilte Berater zu Schadenersatz Voriger Artikel Aktuelle Artikel: AvW Nächster Artikel AvW-Chef hat immer wieder "Häfn-Urlaub" Oberlandesgericht verurteilte Berater zu Schadenersatz
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2011 um 05:10 UhrKommentare

Gericht warf Kleiner aus AvW-Verfahren

AvW-Verfahren: Weil Fritz Kleiner als Gutachter für die Masseverwalter tätig war, muss Staatsanwalt Thomas Liensberger ohne den Experten auskommen.

Fritz Kleiner

Foto © KLZFritz Kleiner

Rund 600.000 Euro verdiente Fritz Kleiner bisher als Gutachter im AvW-Verfahren.

Künftig muss Staatsanwalt Thomas Liensberger aber ohne die Expertise auskommen, die schon zur Verurteilung von Wolfgang Auer-Welsbach führte. Das Oberlandesgericht Graz fasste den Beschluss, Kleiner von seiner Bestellung als Sachverständiger für die Staatsanwaltschaft zu entheben.

Wie es so weit kommen konnte? Nach der Verurteilung Wolfgang Auer-Welsbachs traten die Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg an Kleiner heran und baten ihn um ein Gutachten. Zentrale Frage: Sind die AvW Invest und die AvW-Gruppe als wirtschaftliche Einheit zu betrachten? Kleiner hat in seinem Gutachten für die Staatsanwaltschaft dazu schon klar bejahende Stellung bezogen und nannte das Konstrukt ein "finanzielles Perpetuum mobile". "Da es keine strafrechtliche Komponente gab, waren wir mit den Masseverwaltern der Ansicht, die Erstellung des Gutachtens sei vertretbar", erklärt Kleiner.

Aufgekommen ist die Doppel-Bestellung Kleiners übrigens im immer noch laufenden Verfahren gegen Josef Ehrenböck, den langjährigen Wirtschaftsprüfer der AvW. Ihm werden Verfehlungen bei der Erstellung der Jahresberichte nach Paragraf 255 Aktiengesetz vorgeworfen. Neben Ehrenböck wird unter anderem auch gegen Maria Auer-Welsbach, den Verkaufsdirektor Harald Lintschnig sowie den einstigen Aufsichtsratschef Rudolf Rheindt ermittelt.

Während die 13.000 Anleger noch auf ihr Geld aus der Verwertung des AvW-Vermögens warten, konnten die Masseverwalter Malleg und Brandl bereits die erste Rechnung über 600.000 Euro stellen. "Die Höhe steht in keiner Relation zur Leistung", ärgerte sich ein Mitglied des Gläubigerausschusses gegenüber der Kleinen Zeitung. Formalen Einspruch gab es allerdings keinen, wie Brandl erzählt. Nun obliegt es Konkursrichter Johannes Schnabl, die Rechnung auch anzuerkennen.

Formal richtet sich das Honorar der Masseverwalter nach deren Verwertungserfolg. Rund 78 Millionen Euro wurden bisher erzielt, 38 Millionen davon flossen an die Capital Bank, die Pfandrechte auf den Aktien hatte. Die Arbeit von Malleg und Brandl ist mit der Zahlung der 600.000-Euro-Rechnung aber noch nicht beendet. Es werden noch eine Reihe von Liegenschaften verwertet, rechtliche Fragen geklärt und die Verwertung an die Anleger durchgeführt.

Selbstredend, dass dafür noch eine gesonderte Honorarnote ausgestellt wird.

THOMAS CIK

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