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Zuletzt aktualisiert: 04.02.2011 um 21:43 UhrKommentare

AvW-Urteil ist nun rechtskräftig

Anwalt Grossmann will Auer-Welsbach in der Justizanstalt Klagenfurt halten - "aus Gründen der Prozessökonomie" und weil er Vater ist.

Anwalt Grossmann, Mandant Auer-Welsbach. Dass der Finanzjongleur wegen guter Führung früher frei- kommt, gilt als sehr unwahrscheinlich

Foto © EggenbergerAnwalt Grossmann, Mandant Auer-Welsbach. Dass der Finanzjongleur wegen guter Führung früher frei- kommt, gilt als sehr unwahrscheinlich

Seit Freitag 0 Uhr ist es amtlich: Wolfgang Auer-Welsbach ist des Betrugs, der Untreue und der Beweismittelfälschung schuldig. Die Staatsanwaltschaft ließ die Einspruchsfrist, wie erwartet, ungenützt verstreichen.

Damit stehen Wolfgang Auer-Welsbach einige Jahre Gefängnis bevor. Wie viele es genau werden, ist noch offen. Von Richter Christian Liebhauser-Karl wurde der gescheiterte Finanzjongleur ja zu acht Jahren Haft verurteilt. Zumindest jene Zeit, die er seit Mai in U-Haft verbrachte, wird ihm angerechnet. Dass ein Teil der Strafe wegen guter Führung nachgesehen werden könnte, schließen Juristen wegen der Schadenssumme von über 470 Millionen Euro aber nahezu aus.

Auer-Welsbachs Anwalt Franz Grossmann geht es vorerst darum, dass sein Mandant in der Justizanstalt Klagenfurt bleibt. "Es wird noch rund 20 Verfahren geben, da wäre es Unsinn, ihn jedes Mal von Stein oder anderswo für die Zeugenaussagen hin und her zu transportieren." Zudem sei er Vater eines minderjährigen Kindes.

Eine Fußfessel ist für Grossmann und Auer-Welsbach vorerst kein Thema - und zwar ganz einfach aus gesetzlichen Gründen: Man kann erst zwölf Monate vor der Freilassung eine solche beantragen.

Bereits im April wird am Landesgericht Leoben der Prozess gegen den AvW-Hauptvermittler Hans Linz beginnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch gegen den Kurzzeit-AvW-Vorstand Arnulf Komposch Anklage erhoben wird, schätzt Gottfried Kranz, Leiter der Staatsanwaltschaft, relativ gering ein: "Es wird gegen ihn in allen Funktionen und auf allen Ebenen ermittelt, er hat mit seinen Aussagen aber auch zur Aufklärung beigetragen." Ihn beschäftigt aber noch ein anderes Problem: "Wir hoffen, dass die Bestellung von Christoph Pollak zum Richter erst erfolgt, wenn er die Arbeiten zum Thema AvW abgeschlossen hat, da sich sonst ein neuer Ankläger einlesen müsste."

THOMAS CIK

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