Bezirks- und Gemeindesuche
Gutachter nahm Auer-Welsbach in die Zange
Am zweiten Verhandlungstag hat sich AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach den Fragen des Sachverständigen Fritz Kleiner stellen müssen, dessen umfangreiches Gutachten Basis für die Anklage war.

Foto © Weichselbraun
Am späten Vormittag kam es zu einem wahren Schlagabtausch zwischen Kleiner und dem Angeklagten. Der Finanzjongleur musste etwa einräumen, dass die Kapitalgarantie, mit der die AvW ihre Genussscheine über Jahre beworben hatte, nie vertraglich fixiert gewesen ist. "Banken verbriefen ihre Kapitalsicherheit auch nicht, bei einem Sparbuch beispielsweise, und trotzdem gilt sie", meinte Auer-Welsbach.
Man habe geglaubt, als Inhaber der großen Wertpapierkonzession die gleichen Möglichkeiten wie ein Bankinstitut zu haben und als Emittent solche Bedingungen bieten zu können. Nach der Beanstandung durch die Bundeswertpapieraufsicht (BWA) habe man das dann geändert und nicht mehr damit geworben, sagte Auer-Welsbach.
Kleiner konfrontierte ihn auch mit einem Schreiben des Wirtschaftsprüfers Europa Treuhand Ernst & Young aus dem Jahr 2001. Demnach soll die Privatperson Auer-Welsbach Genussscheine an Kunden weitergegeben und die AvW Invest AG auf die Papiere eine Rückkaufgarantie abgegeben haben. Das Privatvermögen des Angeklagten wird in diesem Brief mit "höher als 700 Mio. Schilling" (50,8 Mio. Euro) angegeben.
Auf dieses Privatvermögen angesprochen führte Auer-Welsbach das schon mehrfach genannte "Sonderdepot" ins Treffen. An anderer Stelle hatte er dieses als Vermögen der Genussscheininhaber bezeichnet. Hätten sich die Anleger damit nicht selbst besichert, wollte Kleiner wissen. "Der Wirtschaftsprüfer hat es verlangt", wusste der Angeklagte nur zu sagen.
Für Auer-Welsbach war der Europa-Treuhand-Brief, der an alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder geschickt wurde, ein "großer Vertrauensbruch" des Wirtschaftsprüfers. Er kündigte daraufhin den Vertrag mit der Kanzlei. Dieses Schreiben sei aber nicht der Anlass für den Wechsel zur Kanzlei Ehrenböck gewesen, betonte Auer-Welsbach mehrfach. Die Europa-Treuhand-Prüferin sei zu Ehrenböck gegangen und die AvW sei mit ihr.
"Wundersame Vermehrung
Kleiner wollte weiters wissen, wie es zur "wundersamen Mengenvermehrung" der Genussscheine von 60.000 auf rund 420.000 Stück im Jahr 1999 kam. Damals führte die AvW einen Split im Verhältnis 1:7 durch, gab das Umtauschverhältnis laut Anklage aber nicht an die Anleger weiter. 360.000 Genussscheine blieben auf einem Sonderdepot von Auer-Welsbach. Laut Kleiner hat sich dadurch der Anteil der Anleger an der AvW Invest von 14,5 auf 2 Prozent verringert, weil der Nominalwert der Genussscheine von 100 Schilling auf 1 Euro gesunken sei. Konfrontiert mit diesen Berechnungen meinte Auer-Welsbach: "Das ist rechnerisch sicher richtig. Aber wir haben diese Rechnung so nicht gemacht." Wirklich schlüssig konnte Auer-Welsbach den Split jedenfalls nicht erklären.
Am frühen Nachmittag ließ Auer-Welsbachs Verteidiger Michael Sommer das Gericht wissen, dass sein Mandant keine Fragen von Privatbeteiligten oder deren Vertretern beantworten werde. "Dies ohne Begründung."















