Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
25. Mai 2013 16:25 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
Home » Kärnten » AvW

Bezirks- und Gemeindesuche

AvW-Chef hat immer wieder "Häfn-Urlaub" Oberlandesgericht verurteilte Berater zu Schadenersatz Voriger Artikel Aktuelle Artikel: AvW Nächster Artikel AvW-Chef hat immer wieder "Häfn-Urlaub" Oberlandesgericht verurteilte Berater zu Schadenersatz
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2010 um 16:04 UhrKommentare

Zehn Sammelklagen gegen Raiffeisenbank Klagenfurt

Die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt sieht sich mit zehn Sammelklagen im Ausmaß von 11,5 Mio. Euro konfrontiert. Die Raiffeisenbank dementiert die Klagen im Zusammenhang mit AvW.

Foto © Weichselbraun

In der Affäre um die pleitegegangene Kärntner Finanzgruppe AvW kommt deren Hausbank, die Raiffeisen Bezirksbank (RBB) Klagenfurt, zunehmend unter Druck. Anlegeranwalt Erich Holzinger hat gegen die Bank zehn Sammelklagen mit einem Streitwert von 11,5 Mio. Euro eingebracht, weitere sollen folgen, berichtet das "WirtschaftsBlatt" am Montag. Nach Ansicht des Advokaten hätte die Bank die Anleger darüber informieren müssen, dass die AvW konzessionspflichtige Geschäfte durchführte, ohne über die entsprechende Banklizenz zu verfügen. Die RBB bestreitet die Vorwürfe und spricht von "Suggestionen, Trugschlüssen und Unterstellungen".

Die 375 Inhaber von AvW-Genussscheinen fühlen sich "von der RBB (arglistig) getäuscht und sie fechten ihren jeweiligen Depot- und Kontovertrag, die Überweisungen auf ihr Wertpapierdispositionskonto und die Depot-Einbuchungen der gekauften AvW-Anteile als ungültig an", zitiert die Zeitung aus den Klagen. Holzinger wirft der RBB vor, "dass sie wusste, dass AvW keine Bankenkonzession hatte, aber mit den Investorengeldern konzessionspflichtige Geschäfte machte. Und obwohl die Bank der AvW nahesteht, da sie 10.500 Anlegerdepots verwaltet, sagte sie den Anlegern davon nichts." Damit werde die Aufsichtspflicht "eklatant" verletzt.

Laut den Klagen soll sich die RBB gegenüber der AvW zu Vorgangsweisen verpflichtet haben, "die in krassem Gegensatz zu den Pflichten standen, die sie aufgrund des Depotvertrags gegenüber den Anlegern trafen", so die Zeitung. Außerdem gibt es Holzinger zufolge eine Vereinbarung zwischen RBB und AvW, wonach "zwischen RBB und dem Anleger kein wie immer geartetes Rechtsverhältnis begründet ist" und die RBB gegenüber dem Anleger keine Aufklärungspflichten treffe.

Der Anwalt wirft dem Geldhaus vor, wesentliche Teile der Verpflichtungen, die sich aus den Depotverträgen ergeben, auf die AvW Invest ausgelagert zu haben. Wenn kein Rechtsverhältnis zwischen RBB und Anlegern bestehen sollte, sei "klar, dass Konto- und Depotinhaber - und verfügungsberechtigt - jedoch die AvW Invest AG sein musste", folgert der Anwalt. Die RBB habe die AvW bei Verpfändung eines Anlegerdepots verständigen müssen.

Die RBB dementiert eine enge Verbindung mit der AvW. "Die Investoren haben mit der AvW Invest die Depoteröffnungsanträge ausgefüllt, die dann bloß an uns weitergeleitet wurden", so Bank-Anwalt Ernst Brandl laut Zeitung in einer der Klagebeantwortungen. Die Depotbankfunktion be den Genussscheinen sei "bloß eine untergeordnete Hilfstätigkeit" gewesen. Die RBB habe lediglich 13 bis 16 Euro pro Depot und Jahr an Gebühren von AvW kassiert, aber sonst keine finanziellen Vorteilte gehabt. Man habe zwar gewusst, dass die AvW niemals über eine Banklizenz verfügte, jedoch nicht, dass sie konzessionspflichtige Geschäfte betrieben hat.

Holzinger kann dieses Argument nicht nachvollziehen, wie er heute gegenüber der APA meinte. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe der AvW bereits am 19. Jänner 2007 "die konzessionslose Betreibung des Handels im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Wertpapieren vorgeworfen", so der Advokat. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien habe das am 27. September 2007 bestätigt, nunmehr liege auch der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 15. April 2010 vor. Teilweise seien Aktien- und Optionstransaktionen der AvW über RBB-Konten abgewickelt worden. Auch laut dem Gutachten von Fritz Kleiner habe die RBB "umfassende Geschäftsbeziehungen" zu den Gesellschaften des in U-Haft sitzenden Wolfgang Auer-Welsbach unterhalten, so Holzinger, der sich deswegen schon mehrmals an die FMA gewandt und entsprechende Ermittlungen "angeregt" hat. Seine letzte Eingabe stammt vom 20. Oktober 2009.

Das VwGH-Urteil hat bei vielen Unternehmen in Österreich für Aufregung gesorgt. Praktisch alle großen Firmen haben eine eigene Treasury-Abteilung und handeln quasi täglich mit Aktien. Dass dies nun Unternehmen ohne Bankenkonzession verboten sein soll, bezeichnete der Linzer Universitätsprofessor Martin Karollus im Juni in der "Wiener Zeitung" als "eine ziemliche Katastrophe" für die Praxis. Er sieht darin eine "Fleißaufgabe des österreichischen Gesetzgebers", die international recht einmalig und von den Richtlinien nicht zwingend vorgeschrieben sei.

Die RBB ist in der Causa AvW bereits im Februar - nicht rechtskräftig - verurteilt worden, weil sie einen Anleger nicht über die enge Verflechtung mit der AvW Gruppe und der AvW Invest und den über daraus entstehenden Interessenskonflikt aufgeklärt hat, wie das Landesgerichts Klagenfurt damals befand. Die Bank hat gegen den Entscheid Berufung eingelegt. Insider gehen davon aus, dass das Urteil nicht hält, da die Begründung des Richters weder ausreichend noch schlüssig sei. Sollte der Anleger, der die Klage eingebracht hat, dennoch Recht behalten, drohen RBB Forderungen bis zu 400 Mio. Euro und damit der Ruin, wird kolportiert. Möglicherweise müsste dann der Raiffeisen-Solidaritätsfonds einspringen.

Im AvW-Konkursverfahren indes findet morgen, Dienstag, eine erneut Gläubigerversammlung am Landesgericht Klagenfurt statt. Am 25. Juni wurde eine 100 Kilo schwere Goldmünze von Auer-Welsbach um 3,27 Mio. Euro versteigert, Immobilien und Beteiligungen sollen folgen.


KLEINE.tv

Sulm-Kraftwerk: Ein Hauch von Hainburg

Etwa 250 Menschen demonstrierten in Schwanberg gegen Ein Wasserkraftwerk...Bewertet mit 4 Sternen

 

Wirtschaftsblog

Roman Huber - Foto: Jürgen Fuchs

Kommentiert: Trends und News aus Wirtschaft und Hochfinanz.

 




Primus 2013

Die Kleine Zeitung vergibt wieder den Primus für herausragende Unternehmensleistungen.

 

connect 2012

Im Rahmen der Jobmesse "connect 2012" an der Uni Klagenfurt standen am 13.11.2012 Top-Unternehmen sowie Karriere-Experten Rede und Antwort. Kleine.tv war dabei und sprach mit Unternehmen, warum sie an der Jobmesse teilnehmen.

 

Forum: Spüren Sie die Krise?

Fotolia: Light Impression

Kleine Zeitung Akademie

Wissen für Leser: Die Kleine Zeitung Akademie bietet Ihnen ein vielfältiges Angebot an Seminaren und Veranstaltungen zu den Themen Journalismus, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Proftieren auch Sie vom Know-how unserer Mitarbeiter!

 

Wirtschaft-Fotoserien

Die Primus-Gala und ihre Gewinner 

Die Primus-Gala und ihre Gewinner

 

Lebe deinen Plan!

Service

 


Seitenübersicht

Zum Seitenanfang