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AvW-Chef hat immer wieder "Häfn-Urlaub" Oberlandesgericht verurteilte Berater zu Schadenersatz Voriger Artikel Aktuelle Artikel: AvW Nächster Artikel AvW-Chef hat immer wieder "Häfn-Urlaub" Oberlandesgericht verurteilte Berater zu Schadenersatz
Zuletzt aktualisiert: 19.05.2010 um 15:57 UhrKommentare

VwGH bestätigt: AvW führte unerlaubte Bankgeschäfte durch

AvW habe ohne erforderliche Bankkonzession Handel mit Wertpapieren betrieben. Der Anlegeranwalt sieht den Weg für eine Amtshaftungsklage geebnet. Laut Holzinger sei FMA Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.

Foto © KLZ / Weichselbraun

In der Causa um die pleitegegangene Kärntner Finanzgruppe AvW gibt es ein neues Urteil. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte vor wenigen Tagen, dass die AvW Invest von Mai 2004 bis Dezember 2005 im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Handel mit Wertpapieren betrieben hat - ohne die erforderliche Bankkonzession. Damit hat der VwGH einen Strafbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) Wien bestätigt, berichtete das "Wirtschaftsblatt" am Mittwoch.

Die ehemals börsenotierte AvW Invest habe "nicht in Beteiligungsabsicht Aktien gekauft und verkauft, sondern um Kursschwankungen zu nützen und Erträge zu erzielen", heißt es in dem Urteil laut Zeitung. Es geht dabei um Deals mit Aktien der Wiener Städtischen (VIG), RHI, Böhler, Triangle, Allianz und MünchnerRück.

Das Verwaltungsstrafverfahren zieht sich schon seit November 2005 und wurde offenbar lax vorangetrieben. Ein Jahr später bekam der in Klagenfurt in U-Haft sitzende AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach von der FMA erneut eine Aufforderung zur Rechtfertigung. "Die Transaktionen seien für das Privatvermögen, kein Handel, sondern ein Beteiligungsgeschäft und somit kein konzessionspflichtiges Geschäft", zitiert Gutachter Fritz Kleiner laut "Wirtschaftsblatt" aus der AvW-Rechtfertigung. Weil die Transaktionsart nicht untersagt worden sei, sei die AvW davon ausgegangen, dass der Handel rechtens ist.

Erst im Mai 2007 hat die FMA der AvW Invest dann den Handel mit Wertpapieren ab 26. Juni 2007 für das Eigenvermögen verboten, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Gleichzeitig wurde dem Unternehmen aufgetragen, die Einhaltung der Anordnung monatlich nachzuweisen.

"All dies wurde von der FMA offenbar in keiner Weise kontrolliert", sagte der steirische Anlegeranwalt Erich Holzinger. Stattdessen sei der verbotene Handel mit Wertpapieren und Optionen in den Jahren 2007 und 2008 "erheblich intensiviert" worden. Ende November 2008 hat die Aufsicht die AvW Gruppe und die AvW Invest neuerlich zu einer Rechtfertigung wegen Verdachts unerlaubter Bankgeschäfte zwischen Jänner 2007 und Oktober 2008 aufgefordert. Wie der Strafakt laut Zeitung belegt, hat die AvW Gruppe in diesem Zeitraum ein Vielfaches an Aktiendeals durchgeführt. Kleiner habe im Jahr 2008 938 Deals mit 13,64 Mio. Aktien erfasst.

Für Holzinger steht mit der VwGH-Entscheidung fest, "dass die hierzu berufene Aufsichtsbehörde FMA ihrer Aufsichtspflicht nicht gehörig nachkommt", wie er der APA mitteilte. Durch die konzessionslosen Bankgeschäfte der AvW werde "die Funktionsfähigkeit des Bankwesens und die Stabilität des Finanzmarkts als erheblich beeinträchtigt erachtet".

Erneut stellt Holzinger ein Amtshaftungsverfahren in den Raum, denn: "Hätte die FMA ordentlich kontrolliert, hätten die nunmehrigen Schäden gar nie eintreten können." Hinzu komme, dass die FMA-Vorgängerbehörde, die Bundeswertpapieraufsicht (BWA), 2001 in einem Prüfbericht "erhebliche Missstände" bei der AvW aufgezeigt habe - "allerdings ohne erkennbare weitere Konsequenz", so der Anwalt, der an die tausend Anleger vertritt. Kleiner bemerkte dazu in seiner über 800 Seiten starken Expertise: "Die bemerkenswerte Tatsache, dass die BWA diese Vorgänge weder näher untersuchte noch zur Anzeige brachte, entbehrt jeder juridischen Grundlage." Die FMA hatte vergangene Woche betont, "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ordnungsgemäß und sorgfältig gehandelt" zu haben.


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