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Zuletzt aktualisiert: 05.05.2010 um 16:23 UhrKommentare

VKI rät Geschädigten zu Beteiligung am Strafverfahren

Im Konkursverfahren wird laut Jurist Peter Kolba wohl kaum was zu holen sein. Anlegeranwalt kündigt unterdessen Amtshaftungsklage gegen Republik an.

Foto © APA

Die mehr als 12.000 AvW-Anleger müssen weiter um ihr Geld - insgesamt mehr als 200 Mio. Euro - zittern. Die Anleger werden vermutlich als letzte ausbezahlt, denn sie haben der Gesellschaft Eigen- und nicht Fremdkapital zur Verfügung gestellt, erklärte Peter Kolba, Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der APA am Mittwoch. Der Experte rät mutmaßlich Geschädigten daher, sich im Strafverfahren gegen Wolfgang Auer-Welsbach als Privatbeteiligte anzuschließen. Ab Mitte nächster Woche können dies Konsumenten über die Homepage des VKI tun. Indes wurde der Republik eine weitere Amtshaftungsklage angedroht.

10 Prozent sind Glücksfall

"Im Konkurs geht es darum, ob ein bisschen was übrig bleibt oder gar nichts", gibt sich Kolba ernüchtert. Schon bei einer Quote von 10 Prozent müsste man sagen: "Glück gehabt." Im Konkursverfahren werden zuerst Massegläubiger befriedigt, dann Konkursgläubiger und zum Schluss erst die Genussscheininhaber. Allerdings müsse man sich erst ansehen, ob die AvW das Genussscheinkapital nicht als Fremdkapital ausweisen hätte müssen. Auch der Anlegeranwalt Andreas Pascher ist der Meinung, dass die Papiere "eher Eigenkapitalcharakter" hätten, angesichts der "dramatischen Entwicklung und der Ermittlung wegen Vorsatzdelikten" will er eine bevorzugte Befriedigung der Anlegeransprüche prüfen.

Wie hoch die Chance ist, via Anschluss an das Strafverfahren an sein Geld zu kommen, kann Kolba noch nicht einschätzen, da er das Gutachten von Fritz Kleiner noch nicht kennt. Die bisher kolportierten "offenbar durchaus brisanten Vorwürfe" gäben aber durchaus Hoffnung, dass es zu einer Anklage kommt. "Dann ist die Frage, wer verurteilt wird und was der hat", so Kolba, der außerdem auf "andere Haftungsadressaten" verwies.

Wie bekannt haben sich Anlegeranwälte bereits andere Haftungsadressaten ins Visier genommen. Der steirische Advokat Erich Holzinger etwa erzielte im Februar einen erstinstanzlichen Erfolg gegen die AvW-Hausbank Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt, die gleichzeitig als Depotbank für tausende Genussscheininhaber fungierte. Laut dem nicht rechtskräftigten Urteil des Landesgerichts Klagenfurt hat das Geldhaus seine Aufklärungspflichten gegenüber einem Anleger verletzt, die RBB hat Berufung eingelegt.

Klage

Der Wiener Jurist Andreas Pascher kündigte heute Nachmittag eine Amtshaftungsklage gegen die Republik an, die sich auf die Kleiner-Expertise stützt: "Offensichtlich wurden von der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) im Jahre 2002 Prüfungshandlungen unterlassen", so Pascher in einer Aussendung am Mittwochnachmittag. Hätte die BWA geprüft, "wären Anleger jetzt nicht derart zu Schaden gekommen". Außerdem hätte die BWA-Nachfolgebehörde, die Finanzmarktaufsicht (FMA), aus Sicht des Anwalts erkennen müssen, dass die AvW eine Bankenkonzession gebraucht hätte. Hätte die FMA der AvW die Entgegennahme von Kundengeldern verboten, hätten die Anleger nicht in Genussscheine investiert, argumentiert der Jurist, der eine "eindeutige Verletzung der Aufsichtspflicht, für die jetzt die Republik haften muss", sieht. In seiner Klage beleuchtet Pascher außerdem die Rolle des Wirtschaftsprüfers Moore Stephens Ehrenböck. "Er hat eine Mitschuld an der jetzigen Situation zu verantworten", meint der Rechtsvertreter. Der Anwalt hat darüber hinaus Auer-Welsbach persönlich geklagt. Damit könne eine zu befürchtende Vermögensverschiebung in die Privatstiftung angefochten werden.

Der VKI sammelt aber mitte nächster Woche Sachverhaltsdarstellungen von Anlegern und bietet ihnen an, für sie den Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren zu erklären. Gegen eine Gebühr von 20 Euro kann die Forderung auf www.verbraucherrecht.at angemeldet werden. Der VKI richtet sich insbesondere an mutmaßlich Geschädigte, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen bzw. sich noch keiner Sammelklage angeschlossen haben.

Den Privatbeteiligten entstehe kein Prozesskostenrisiko, erklärte Kolba. Ein weiterer Vorteil beim Anschluss an das Strafverfahren bestehe darin, dass die Verjährungsfrist für entsprechende Schadenersatzansprüche unterbrochen werde.


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