Weil er während der Schonzeit gefischt hat, hätte sich ein 41-jähriger Kärntner vor einigen Woche vor Gericht verantworten müssen. Doch zum ersten Verhandlungstermin tauchte er nicht auf. Ebenso wie drei Rumänen, die wegen Welpenschmuggels angeklagt waren. Und weil eine Geschworene vergangenen Sommer unentschuldigt fehlte, musste sogar ein Mordprozess vertagt werden. Aber was sind die Konsequenzen, wenn man eine Gerichtsverhandlung schwänzt?