Schwänzen wird teurer. Eine Verwaltungsstrafe von mindestens 110 Euro soll ab dem kommenden Schuljahr verhängt werden, wenn ein Pflichtschüler länger als drei Tage ungerechtfertigt fehlt. Das steht im Gesetzesentwurf des Bildungsministers. Bisher gab es keine Untergrenze. Die Höchststrafe für Dauerschwänzer liegt weiterhin bei 440 Euro. Wenn der Schüler „nur“ bis zu drei Tage fehlt, sollen Lehrer und Direktoren ihn in Zukunft sofort verwarnen können.