Ein Kärntner Arbeitnehmer war bis zu seiner Kündigung seitens des Arbeitgebers ein Jahr als Paketzusteller beschäftigt. Erst als sein ausstehender Lohn nicht ausbezahlt wurde, wandte er sich an die Beratungsstelle der Arbeiterkammer in Spittal an der Drau. „Es stellte sich heraus, dass die kollektivvertragliche Kündigungsfrist von zwei Wochen nicht eingehalten wurde“, sagte der AK-Bezirksstellenleiter Andreas Gaggl.