Für Betroffene in Pflegeheimen bzw. deren Angehörige aber auch Vertreter des Landes ist die Situation unbefriedigend. Zum Faktum, dass mit 1. Jänner 2018 der Pflegeregress per Bundesgesetz abgeschafft wird, also der Zugriff des Landes auf Besitz, Sparbuch, Lebensversicherung des Pflegeheimbewohners, bleibt eine wichtige Frage noch unbeantwortet: Was ist mit den laufenden Verfahren, wenn das Land mit Geldforderungen bereits im Grundbuch ist?