Ein 58-jähriger Kärntner ist am Mittwoch in Klagenfurt von einem Geschworenensenat wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz nach dem Paragrafen 3g schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Die Frage nach dem Paragrafen 3d und damit dem Vorwurf nach Aufforderung zu verbotenen Handlungen hatten die Laienrichter mit "Nein" beantwortet.