Mit Zeugnissen und Prüfungen haben manchmal auch künftige Lehrer ein Problem. Ein Kärntner begann heuer sein Unterrichtspraktikum an einem Kärntner Gymnasium: Er unterrichtete seine Fächer unter Aufsicht eines Betreuungslehrers. Das hätte der angehende Pädagoge aber gar nicht dürfen. Denn dieses Praktikum darf nur machen, wer sein Lehramtsstudium abgeschlossen hat. Doch der Kärntner hat bis heute noch keine Note auf seine Diplomarbeit bekommen und die damit verbundene Prüfung deshalb auch nicht absolviert. Das ist aber laut Gesetz eine der Voraussetzungen, um sich für das Unterrichtspraktikum anmelden zu können (siehe Infobox).