Eine Stoßrichtung der Dreierkoalition beziehungsweise von Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser soll jetzt per Gesetz abgesichert werden. Ziel ist es, dass es in jeder Kärntner Gemeinde eine Volksschule geben soll. Das bedeutet(e) allerdings auch die Schließung von Kleinschulen, sofern es bisher in einer Gemeinde mehrere Standorte gegeben hat. Am Donnerstag beschließt der Landtag die Novelle zum Kärntner Schulgesetz. Damit sollen Volksschulen weiter bestehen bleiben, wenn sie von zumindest zehn Kindern besucht werden. Ein Aufatmen in Dörfern kann es dennoch nicht geben. Denn der entscheidende Passus lautet: Die Volksschule mit mehr als zehn Kindern bleibt nur aufgesperrt, wenn es die einzige in der Gemeinde ist. Die zwei kleinsten öffentlichen Pflichtschulen haben derzeit 19 Kinder, heißt es aus dem Büro Kaisers.

Mit dem neuen Schulgesetz, das ab 2018 gelten wird, sollen wohl auch jene derzeit 18 Volksschulen abgesichert werden, die weniger als 30 Schüler haben. Wobei der Landesrechnungshof zuletzt eruiert hat: 180 Kärntner Volksschulen müssten zugesperrt oder zusammengelegt werden, weil sie die gesetzlichen Schülerzahlen von 120 nicht erfüllen, „Das neue Gesetz soll dem einen Riegel vorschieben“, betont Kaiser.  Er forciert Bildungszentren, also größere Einheiten, in denen etwa Kindergarten, Volksschule, Musikschule und NMS unter einem Dach sind.

"Anwesenheitspflicht" am Nachmittag gelockert

2013, zum Start der Dreierkoalition, gab es noch in 50 Gemeinden mehr als einen Volksschulstandort, derzeit sind es 38 Gemeinden. Die Zahl der Kommunen mit nur noch einer Volksschule stieg seit 2013 von 81 auf 93. Die Zahl der Exposituren sank von 18 auf drei. Im neuen Schulgesetz soll es auch zur Erleichterung für die Nachmittagsbetreuung kommen. Dafür gibt es in Kärnten zusätzlich zur Bundes- auch eine Landesförderung von 8000 Euro je Gruppe für Gemeinden. Neu ab dem nächsten Schuljahr: Die Nachmittagsbetreuung muss es zwar an fünf Tagen pro Woche geben, die Mindestzahl von zehn Kindern muss künftig jedoch nur an drei (und nicht mehr an allen fünf) Tagen erfüllt werden. Kaiser erwartet sich im Gegenzug von den Gemeinden die Senkung der Elternbeiträge.