Weil er in großem Stil 50-Euro-Scheine gefälscht hatte, ist am Donnerstag ein 34-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte in einer eigenen Geldfälscherwerkstatt mehr als 6000 50-Euro-Scheine hergestellt und teilweise verkauft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte sich vor allem im Darknet abgespielt. Der 34-Jährige hatte dort erst Spezialdrucker und Papier aus China bestellt und dann begonnen, das Geld zu fälschen. Dieses verkaufte er dann wieder über das Darknet und versendete es per Post. "Wegen der starken Nachfrage hat er das Geld sogar gebündelt verschickt", sagte Staatsanwältin Nicola Trinker. Dem Mann wurde auch noch vorgeworfen, einen gefälschten Führerschein bestellt zu haben, außerdem hatte er trotz Verbots mehrere Waffen daheim - darunter eine Maschinenpistole.

Fälscher-Bilanz

Die Bilanz nach etwa drei Monaten Fälschertätigkeit: Bis Februar 2017 verschickte der 34-Jährige 2180 Blüten an 375 Abnehmer, 1200 weitere gefälschte Scheine hatte er noch in der Werkstatt gelagert. Weitere 3100 Banknoten hatte er zwar schon ausgedruckt, aber noch nicht ausgeschnitten. "Für die qualitativ schlechteren Fünfziger habe ich fünf Euro pro Stück verlangt, für bessere zwölf", sagte der Angeklagte in seiner Vernehmung durch Richter Oliver Kriz, der dem Schöffensenat vorsaß. Mit den 17.000 Euro, die er erlöst hatte, kaufte er sich neues Equipment für seine Fälscherwerkstatt.

Fälscher als Buchhalter

Staatsanwältin Trinker betonte, dass die Tat des 34-Jährigen kein Kavaliersdelikt sei: "Es geht hier nicht nur um den volkswirtschaftlichen Schaden. Der Schaden bleibt an jedem einzelnen hängen, der eine gefälschte Banknote bekommt." Richter Kriz führte in seiner Urteilsbegründung das Geständnis des Mannes und seine Kooperation mit der Polizei als mildernd an: Der Mann hatte penibel Buch über seine Abnehmer geführt und die Unterlagen auch zur Verfügung gestellt.

Mit dem 34-Jährigen angeklagt war auch noch ein 28-jähriger Kärntner: Er hatte 26 gefälschte Fünfziger aus der Werkstatt des anderen Angeklagten gekauft und mit einer Blüte in einer Klagenfurter Disco gezahlt. Diesen Schaden habe er aber bereits wiedergutgemacht, beteuerte er vor Gericht. Er wurde zu 960 Euro Geldstrafe und 16 Monaten bedingter Haft verurteilt. Beide Angeklagte nahmen die Urteile an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.