Ein Förderprozess, der vom Antrag bis zur Abrechnung bis zu 38 Schritte durchläuft. Eine noch ausstehende Kulturstrategie. Ein hoher Verwaltungsaufwand durch unterschiedliche Standorte für die Unterabteilungen Kunst und Kultur sowie Volkskultur und Brauchtumswesen. Jedes einzelne Förderansuchen muss vom Referenten selbst genehmigt werden. Das sind einige der Punkte, die der Rechnungshof bei seiner Prüfung der Kärntner Kulturförderung beanstandet. Heute hat sich der Kontrollausschuss mit dem LRH-Bericht befasst, der hier abrufbar ist.