Medienberichten über fragwürdige Praktiken eines Zahnarztes – sowohl in medizinischer wie auch wirtschaftlicher Hinsicht – folgte die prompte Reaktion durch die Gesundheitsabteilung des Landes. Um die Frage strafrechtlicher Verdachtsmomente bzw. einer etwaigen Gefahr in Verzug für Patienten zu klären, beauftragte man Patientenanwältin Angelika Schiwek, die den Fall aufgrund einer Lawine von Beschwerden ins Rollen gebracht hatte, mit der Erarbeitung eines Berichts über die Umtriebe des Arztes. Fast zeitgleich klopfte auch die Staatsanwaltschaft Graz bei der Patientenanwältin an.