"Es ist ein sehr beschämendes Bild eines führenden Beamten in einem politischen Büro, das Sie hier zeichnen.“ Richter Christian Liebhauser-Karl machte im Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre kein Hehl daraus, dass er dem Zeugen nicht glaubt. Mehrmals wies Liebhauser-Karl den 46-Jährigen darauf hin, dass er, wenn er nicht die Wahrheit sagt, mit einer Anzeige wegen Falschaussage rechnen muss.