Haarsträubende Praktiken – behandlungs- wie abrechnungstechnisch – drangen aus der Praxis eines Kärntner Zahnarztes an die Öffentlichkeit. Haarsträubend erscheint aber auch, dass jener uneingeschränkt weiterarbeitet. Die Kärntner Gebietskrankenkasse wie auch die BVA, die Versicherung der öffentlich Bediensteten, schafften es bislang nicht einmal, ihre Verträge mit dem Arzt zu kündigen. Was nicht an ihnen liegt, sondern an der nach dem Einspruch des Betroffenen eingeschalteten Landesschiedskommission der Sozialversicherungen, die nach über eineinhalb Jahren noch immer keine Entscheidung traf.