Staatsverweigerer sind immer wieder für Überraschungen gut. Ein Kärntner stand vor Kurzem wegen eines Suchtmitteldeliktes vor einem Bezirksgericht. Es ging um Cannabis. Der Richter verdonnerte den Mann zu einer gemeinnützigen Leistung. Das heißt: Anstatt einer Verurteilung sollte der Betroffene gemeinnütze Arbeit leisten, auch Diversion genannt.