Eigentlich war der Prozess für zwei Tage anberaumt, doch dann fiel das Urteil schon Mittwochabend: Von einem Geschworenengericht (Vorsitz: Roman Weiß) wurde der Steirer Daniel G. (30) zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Er soll einen Bekannten getötet und dann zusammen mit dem Kärntner die Leiche vergraben haben. Als der Tote nach einiger Zeit wieder sichtbar wurde, übergossen die beiden ihn mit Beton. Dann gingen sie mit der Kreditkarte des Opfers in ein Bordell. Der Steirer meldete Nichtigkeit und Berufung an. Der Kärntner kam mit 15 Monaten bedingt davon.

Nach der Verkündung des Urteils brachen Mutter wie auch Freundin von Daniel G. zusammen und mussten vom Notarzt versorgt werden.

Streitereien

Daniel G. (30) lernte 2004 einen Mann kennen, zu dem er schon bald so etwas wie "eine familiäre Beziehung" hatte, beschrieb es die Staatsanwältin. Er überschrieb G. sogar ein Haus in Wien. Als es zu Streitereien kam, wollte er die Übertragung rückgängig machen und traf sich aus diesem Grund im April 2015 mit dem Angeklagten. Was dann geschah, ließ sich bisher nicht genau klären. Laut Anklage hatte das spätere Opfer ein Messer in der Hand und ging damit auf G. zu. Dieser wehrte den Angreifer ab, nahm ihm das Messer weg und stieß es ihm zweimal in den Hals. Der Mann erlag seinen Verletzungen.

Die Verteidigerin von Daniel G. beschrieb einen anderen Hergang: Ihr Mandant habe den Angreifer nur abgewehrt, dieser sei zu Boden gefallen. Weil er so aufgebracht und in einer Ausnahmesituation war, hätte G. dem Opfer noch zweimal in den Hals gestochen. Der Gerichtsgutachter hatte keine Todesursache feststellen können, der Privatgutachter der Verteidigung war der Meinung, der Tod sei durch eine massive Blutung am Hinterkopf - vermutlich durch den Sturz - eingetreten.

Nach der "Tat" in Baumarkt gefahren

Nach der Tat rief G. jedenfalls seinen Freund Philipp R. (31) an, der ihm helfen sollte, die Leiche zu beseitigen. Dem Kärntner erzählte er, es sei "ein Scheiß passiert". Dann sprach er von einem Unfall, was der andere auch glaubte. "Ich wollte die Polizei rufen, aber er hat gesagt, dann ist alles weg, was wir uns aufgebaut haben", schilderte der Angeklagte. Also luden die beiden die Leiche ins Auto, fuhren zu einem Baumarkt, besorgten Blumenerde und vergruben den Toten am Truppenübungsplatz "Seetaler Alpe".

Anschließend "wollten sie sich betäuben, um die Sache zu vergessen", war die Verteidigerin überzeugt. Sie besuchten mit der Kreditkarte des Verstorbenen mehrere Lokale und tranken reichlich Alkohol: "Er hat Champagner bestellt und Tabledance bezahlt", beschrieb der Zweitangeklagte die "Betäubung". man habe gesoffen, "um den Kopf frei zu bekommen".

Als das Duo zwei Wochen später nach der Leiche sah, lag diese fast zur Gänze frei. Also fuhr man erneut in den Baumarkt, holte Beton und übergoss den Toten.

Philipp G. zeigte sich im Großen und Ganzen geständig, Daniel G. wollte von Mord nichts wissen, die weiteren Anklagepunkte - Störung der Totenruhe, Betrug, Unterschriftenfälschung - gab er zu. Warum er seinem Freund, der ihm bei der Beseitigung der Leiche half, nie etwas von einem angeblichen Messerangriff erzählte - immerhin der Kernpunkt seiner Notwehrtheorie - kann er dem Gericht nicht erklären: "Keine Ahnung."