Bei Erhebungen im Suchtgiftmilieu der Polizeiinspektion Feldkirchen wurde bereits im Feber bei einem 19-jährigen Beschuldigten nach dem Suchtmittelgesetz ein Papierböller ohne Kennzeichnung und ohne Aufschrift gefunden. Bei weiterführenden umfangreichen Erhebungen der Beamten fanden sie heraus, dass der Papierböller aus einer illegalen Herstellung stammt. Der Besitzer hatte ihn von einem Unternehmer aus dem Bezirk Feldkirchen.