Nach dem tragischen Lawinenunglück auf der Turrach ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. "Ja, wir haben Ermittlungen gegen unbekannte Täter aufgenommen", sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Tina Frimmel-Hesse. Ermittelt wird nach Paragraph 81, Absatz 1, des Strafgesetzbuches: "Wegen grob fahrlässiger Tötung", sagt Frimmel-Hesse.