Ein mittlerweile 20-jähriger Asylwerber aus Afghanistan musste sich am Freitag Vormittag vor dem Landesgericht in Klagenfurt verantworten: Er wird des Verbrechens beschuldigt, am 14. September 2015 ein damals vierjähriges Mädchen aus der Mongolei in einer Asylunterkunft in Kärnten sexuell missbraucht zu haben. Außerdem hatte er im Mai 2016 versucht, bei einem Fest eine Jugendliche in einen Wald zu zerren.

Der Angeklagte bekannte sich gegenüber Richter Gernot Kugi, der Zweitrichterin Lisa Kuschinsky und dem Schöffensenat des Missbrauchs-Verbrechens nicht schuldig.

Der Angeklagte gab, unter Zuhilfenahme einer Dolmetscherin, an, die Mutter des Kindes habe die Tat erfunden, um sich an ihm zu rächen. Sein Verteidiger Hans Gradischnig wies darauf hin, dass der Angeklagte mit der Kindesmutter ein Verhältnis hatte, das beendet wurde. "Sie ist wütend gewesen, weil ich sie nicht heiraten wollte. Sie hat gedacht, sie hat durch eine Heirat mehr Chancen, Asyl zu bekommen", sagte der Angeklagte.

Späte Angaben

Staatsanwältin Sandra Agnoli fragte den Angeklagten daraufhin, warum er das Verhältnis erst jetzt bekannt geben würde, schließlich hätte er eineinhalb Jahre lang Zeit gehabt, darüber zu sprechen. Der Angeklagte erwiderte, dass der damalige Dolmetscher nicht richtig übersetzen konnte und er erst seit Kurzem in Österreich gewesen sei und seine Rechte nicht gekannt habe. Daraufhin wies ihn Richter Kugi darauf hin, dass er allerdings sehr wohl einen Anklageeinspruch während dieser Zeit gemacht habe.

Video mit Mädchen

Den Anwesenden im Gerichtssaal wurde auch ein knapp 30-minütiges Video der kontradiktorischen Vernehmung des Mädchens mit einer Psychologin zu der Tat vorgeführt. Sowohl während der ersten Einvernahme durch die Polizei unmittelbar nach der Tat, als auch während der kontradiktorischen Vernehmung im April 2016 bestätigte das Kind seine Aussagen.

Dolmetscher nötig

Die Mutter, die mittlerweile in Wien lebt und mongolische Staatsangehörige ist, wurde als Zeugin aufgerufen, konnte jedoch keine Aussage machen. Da es ohne Dolmetscher zu Verständigungsschwierigkeiten kam, wurde ihre Aussage auf den nächsten Verhandlungstag verschoben.

Polizistin als Zeugin

Dann soll auch die Polizeibeamtin aussagen, die das Mädchen zum ersten Mal einvernommen hatte.

Zweiter Fall

Der zweite Fall ereignete sich auf einem Kärntner Volksfest am 22. Mai 2016. Hier bekannte sich der Angeklagte zunächst teilweise schuldig: "Sollte ich etwas falsch gemacht haben, dann tut es mir leid", sagte der 20-Jährige. Er hat ein 16-jähriges Mädchen bei einem Fest an der Hand gepackt und in ein Waldstück gezerrt.

"Ich hatte nicht das Gefühl, dass sie sich gewehrt hat, aber ihre zwei Freundinnen, die dabei waren, wollten nicht, dass sie mit mir geht", sagte der Mann zuerst aus.

Anders lautete der Vorwurf in der Anklage von Staatsanwältin Agnoli: "Der Angeklagte hat so an dem Mädchen gezerrt, dass es zwei Mal zu Sturz gekommen ist. Sie hat Prellungen erlitten. Erst als die beiden anderen Mädchen den Angeklagten weggestoßen und angeschrien haben, hat er von der 16-Jährigen abgelassen."

16-Jährige sagte aus

Das sagte auch die 16-Jährige in der Verhandlung aus: "Ich habe ständig gesagt, dass er mich in Ruhe lassen soll und mich auch gewehrt." Der Angeklagte habe aber weiter und mehr als zehn Minuten lang an ihrer Hand gezerrt. Nach der Aussage des Opfers bekannte er sich schuldig, auch die Zahlung von 700 Euro Schmerzensgeld erkannte er an.

Die Verhandlung wurde vertagt.